Urteils-Begründung verlangt
Muss der «Mohrenkopf»-Provokateur nochmals vor Gericht?

Für seinen Auftritt als «Mohrenkopf»-Verkäufer im vergangenen Sommer landete der St. Galler Markus Heim vor Gericht, wurde aber freigesprochen. Nun verlangt die Staatsanwaltschaft aber eine Begründung des Urteils. Ein Weiterzug ist möglich.
Publiziert: 18.03.2021 um 16:42 Uhr
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Die Aktion sorgte im Sommer 2020 für Empörung: Markus Heim malte sich das Gesicht schwarz an, setzte eine Afro-Perücke auf und verkaufte in Rorschach SG «Mohrenköpfe» von Dubler.
Foto: BLICK-Leserreporter

Der Auftritt von Markus Heim im vergangenen Sommer sorgte für hitzige Diskussionen. Weil er sich mit goldenem Umhang, Wuschel-Perücke und vor allem mit komplett schwarz bemalter Haut an einen Stand gestellt und demonstrativ Dubler-«Mohrenköpfe» zum Verkauf angeboten hatte, hagelte es heftige Kritik für den 58-Jährigen.

Die entstandene Rassismus-Debatte hätte für Heim um ein Haar juristische Konsequenzen gehabt. Vor wenigen Tagen musste er wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung beim Kreisgericht Rorschach SG antraben.

Kein rassistisches Motiv erkennbar

Für Heim gab es in der «Mohrenkopf»-Debatte zwar einen Freispruch. Ganz vom Tisch war der Fall deswegen aber noch nicht. Denn die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall Berufung angemeldet und verlangt vom Gericht eine schriftliche Begründung des Entscheids, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der Richter am Kreisgericht hatte beim Freispruch vor zwei Wochen Heims Aktion zwar als geschmacklos bezeichnet. Ein rassistisches Motiv sei aber nicht klar erkennbar gewesen.

Heim findet Vorgehen «nicht korrekt»

Innerhalb von drei Monaten muss das Gericht das Urteil nun schriftlich begründen. Erst wenn diese Begründung vorliegt, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob das Urteil weitergezogen wird. «Sehr wahrscheinlich werden wir das aber nicht tun», sagt Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, gegenüber dem «Tagblatt».

Heim selber ist überrascht, dass der Fall nun noch immer nicht ganz abgeschlossen ist. «Nicht korrekt» finde er den Entscheid der Staatsanwaltschaft, sagt er gegenüber der Zeitung. Das Gericht habe ihn freigesprochen und die Gegenpartei könnte das auch einfach akzeptieren. (cat)


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