Mit Afro-Perücke und schwarz bemaltem Gesicht: So hat der St. Galler Imbiss-Unternehmer Markus Heim (58) als Mohrenkopf-Mann verkleidet im Juni für Aufsehen gesorgt, als er an seinem Wurst-Stand in Rorschach SG Dubler-«Mohrenköpfe» verkaufte. «Was ich gemacht habe, war eine rein geschäftliche Promotion und nichts mehr», erklärte Heim damals gegenüber BLICK.
Doch die Aktion hat für den Mohrenkopf-Mann nun rechtliche Folgen, wie «Der Rheintaler» berichtet. Heim hat jetzt einen Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung kassiert. Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken bei zwei Jahren Probezeit.
Staatsanwaltschaft sieht Mohrenkopf-Aktion als beleidigend
Die Staatsanwaltschaft hält im Strafbefehl fest, dass im Zuge der Tötung des US-Afroamerikaners George Floyd die Rassismus-Debatte auch in der Schweiz wieder entfacht worden sei.
Für die zuständige Staatsanwaltschaft sei darum klar: «Mit der Verkleidung in Kombination mit dem Produkt musste Markus Heim damit rechnen, beim Erscheinen in der Öffentlichkeit dunkelhäutige Menschen zu diskriminieren und zu beleidigen.»
Mohrenkopf-Mann verkauft weiterhin Dubler-«Mohrenköpfe»
Der Mohrenkopf-Mann wird den Strafbefehl wohl nicht weiterziehen. «Ich habe keine Lust, mich weiter herumzuärgern», sagt Heim zum «Rheintaler». Doch der Strafbefehl hält Heim nicht davon ab, weiterhin Dubler-«Mohrenköpfe» an seinem Stand zu verkaufen.
Erst am Sonntag wurde Heim von einem BLICK-Leser in Eschlikon TG gesichtet. Statt schwarz, hatte er sich das Gesicht weiss geschminkt. In Hinblick auf den gerade erst erfolgten Strafbefehl, ist Heims neuste Aktion zwar provokativ, juristische Konsequenzen dürfen dieses Mal für den Mohrenkopf-Mann aber ausbleiben. (rad)