Goldener Umhang, schwarze Schminke im Gesicht und eine Afro-Perücke auf dem Kopf. In dieser Aufmachung stellte sich Markus Heim (58) im Sommer 2020 in Rorschach SG auf die Strasse und verkaufte Dubler-«Mohrenköpfe». Die Empörung war gross.
Kurz zuvor hatte die Migros die Schokoküsse aus ihrem Sortiment genommen. Hintergrund: Die Ermordung des Afroamerikaners George Floyd (†46) durch weisse Polizisten. Eine Rassismus-Debatte entbrannte.
Für die Aktion musste sich der Ostschweizer nun vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Vorwurf: Rassendiskriminierung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie eine Busse von 200 Franken.
Wurstverkäufer sieht sich nicht als Rassist
Zum Prozess erscheint der Ostschweizer im dunkelblauen Anzug. Ohne Verkleidung. Er habe niemanden beleidigen wollen, aber: «Ich würde es wieder so machen!» Ein Rassist sei er aber auf keinen Fall: «Ich habe nichts gegen Schwarze.»
Mit der Aktion habe er bloss Werbung für seinen Verkaufsstand machen wollen. Denn der Würstliverkäufer hat Schulden. Ausserdem habe er sich nicht als schwarzer Mann verkleidet, sondern als Dubler-«Mohrenkopf». «Daher der goldene Umhang, der die Verpackung imitieren sollte, und eben die Farbe im Gesicht», so Heim.
Richter ordnet den Angeklagten einer anderen Generation zu
Eine Botschaft hatte er nicht. «Ich stand da als ‹Mohrenkopf› und nicht als Schwarzer.» Sein Verteidiger fordert einen Freispruch plus 1000 Franken Genugtuung. Und tatsächlich: Das Gericht spricht Heim frei.
Ein rassistisches Motiv sei nicht klar erkennbar. Vielmehr sei das Ganze als geschmacklose Protestaktion gegen die Migros anzusehen. Zudem stamme Heim aus einer anderen Generation. Die Sensibilität, die es heute für das Thema gebe, sei neu. Früher hätte man ohne ein Bewusstsein dafür von Negern und Mohren gesprochen, so der Richter.
Trotzdem wegen Umzug eine Busse kassiert
Freude beim Wurstverkäufer. «Ich bin überglücklich», sagt er zu BLICK.
Ob er noch einmal so verkleidet Schokoküsse verkaufen will? Vielleicht: «Umhang, Perücke und Farbe habe ich noch.»
Trotz aller Freude über den Freispruch: Der Ostschweizer kassiert dennoch eine Strafe – 200 Franken Busse wegen eines nicht rechtzeitig angemeldeten Umzugs.