«Bin froh, dass das Gesetz auch für Staatsangestellte gilt»
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Michael Kuster (46) zum Urteil:«Bin froh, dass das Gesetz auch für Staatsangestellte gilt»

Michael Kuster fühlte sich von Rorschacher Stapi angepöbelt – Sieg vor Gericht
«Schade, musste es so weit kommen»

Der Stadtpräsident von Rorschach, Robert Raths (FDP, 62), musste am Freitag eine schmerzhafte Niederlage einstecken. Mit einem kleinen Satz vor 250 Leuten hat er einen Bürger verleumdet. Dieser spricht nun erstmals zu den Medien. Konkret: exklusiv zu Blick!
Publiziert: 01.12.2023 um 19:20 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2023 um 19:40 Uhr
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Das ist der Mann, der von seinem Stadtpräsidenten angepöbelt wurde. Er heisst Michael Kuster und ist Computer-Programmierer. Blick traf ihn zum Gespräch vor dem Gericht in Rorschach.
Foto: Sandro Zulian
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Sandro ZulianReporter News

Robert Raths (62), langjähriger Stadtpräsident von Rorschach SG und Kantonsrat der FDP, hat vor fast zwei Jahren an einem Stadt-Apéro einen aufmüpfigen Bürger mit diesem Satz verleumdet: «Sie haben bei mir ein Hausverbot, darum sind Sie bei mir nicht dabei.» Denn besagter Bürger hat und hatte nie offiziell ein solches Hausverbot kassiert.

Am Freitag verurteilte das Gericht Raths zu einer bedingten Geldstrafe von 2250 Franken. 

Doch der Prozesstag bot noch eine Überraschung. Denn nach dem Urteil traf sich Blick mit dem Rorschacher Bürger vor dem Gerichtsgebäude zum Gespräch. Der Mann heisst Michael Kuster (46) und ist Computer-Programmierer. 

Bürger packt aus

Es ist das erste Mal, dass sich Kuster in der Öffentlichkeit mit seinem Namen und seinem Gesicht hinstellt – und exklusiv bei Blick auspackt: «Ich bin froh, dass das Strafgesetz auch für die Staatsangestellten gilt.» Er sei mit seinem Anliegen am Anfang anständig an Raths gelangt. Der Stadtpräsident habe ihn aber immer abblitzen lassen. Doch auch Kuster ist kein Engel: Mehrmals hat er sich in Mails an den Stapi im Ton vergriffen.

Am Freitag kann der Bürger einen fulminanten Sieg gegen den Politiker einfahren. Er findet aber auch: «Schade, musste es so weit kommen.» Nun fordert er kurzerhand Raths' Rücktritt: «Wir brauchen jemand Neues im Stadtpräsidium. Am besten eine Frau.»

Stadtpräsident Raths und Bürger Kuster liefern sich seit Jahren einen verbalen und rechtlichen Schlagabtausch. Kuster steht demnächst in einem anderen Verfahren wegen übler Nachrede und Beschimpfung gegen den Stadtpräsidenten in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Der heutige Sieg gegen Raths ist ein Meilenstein in seinem Kampf David gegen Goliath.

Auslöser für den Streit ist ein privates Anliegen Kusters. Er moniert, dass die Gemeinden im Kanton St. Gallen im Fall einer Fremdplatzierung eines Kindes von dessen Eltern mehr als die empfohlenen 25 Franken am Tag einsacken dürfen. Für Kuster ist das persönlich, denn seine Partnerin ist davon betroffen und finanziell bedroht. Raths habe seine Aufsichtspflicht verletzt, ist sich Kuster sicher.

«Einfach auf den Mund sitzen»

Ihrerseits sicher ist sich am Freitag auch Einzelrichterin Manuela Luminati (56) vom Kreisgericht Rorschach. Sie sah es als erwiesen an, dass Raths mit seinem Spruch zumindest in Kauf nahm, Kusters Ruf zu beschädigen. «Manchmal muss man einfach auf den Mund sitzen», sagte sie bei der Urteilsbegründung in Richtung des Verurteilten.

Dieser nahm das Urteil ruhig, aber grimmig entgegen. Neben der bedingten Geldstrafe muss Raths eine Entschädigung von fast 4000 Franken an Kuster abdrücken. Auch auf den Verfahrenskosten von knapp 1500 Franken bleibt der Stapi sitzen. 

«Zunehmende Anstandslosigkeit»

Raths setzte zu seiner Verteidigung auf prominenten Support aus der FDP. Anwalt Walter Locher (68), seit 21 Jahren im St. Galler Kantonsrat, machte seinem Ärger und jenem seines Mandanten Luft. Behördenmitglieder, insbesondere Stadtpräsidenten, sähen sich immer öfter mit einer «zunehmenden Anstandslosigkeit einiger Bürger» konfrontiert.

Viele gewählte Amtsträger seien heutzutage nichts anderes mehr als «Türvorlagen, auf denen man alles abstreifen kann». Und: «Jetzt ist dann aber mal fertig!», zeterte Locher in Richtung des Klägers und der Richterin – und schlug dabei demonstrativ mit beiden Fäusten auf den Tisch.

Auf Anfrage von Blick schreibt der Verteidiger nach dem Urteil: «Wir nehmen den Entscheid mit Unverständnis zur Kenntnis.» Ob er und Raths das Urteil weiterziehen, wollen sie in den kommenden Tagen und Wochen prüfen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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