Für ihn selbst ist die Sache klar. «Ich habe Isabella nicht umgebracht. Es war ein Unfall!», beteuert J.B.* (40) Anfang des Monats vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Am Freitag wird der Prozess gegen den Holländer karibischer Herkunft und zwei Schweizer Handlanger (51 sowie 39) fortgesetzt und – aller Voraussicht nach – auch beendet werden (Blick berichtete).
Das Drama um Isabella T.* (†20) hat vor etwas mehr als drei Jahren die ganze Schweiz bewegt. Im November 2017 stirbt die junge Serbin in der Wohnung von J.B.* in Thundorf TG. Laut dem Wohnungsbesitzer soll sie einen epileptischen Anfall erlitten haben und diesem erlegen sein.
Isabellas Tod bleibt für immer ein Rätsel
Ob das der Wahrheit entspricht, muss offen bleiben. Die genaue Todesursache konnte im Nachhinein nämlich nicht mehr eindeutig bestimmt werden. Dies, weil die Leiche der jungen Frau während drei Monaten – nackt und in einen Teppich verschnürt – in einem Thurgauer Waldstück lag. Denn statt den Notruf und die Polizei bietet J.B. nach Isabellas Tod seine beiden «Freunde» auf.
Die Handlanger helfen ihm dabei, die Leiche in den Teppich zu verschnüren, und übernehmen für ihn auch gleich die Entsorgung der Leiche in einem nahen Waldstück. Warum sie J.B. auf derart fragwürdige Weise unter die Arme gegriffen haben, konnten beide Männer bei ihrer Befragung vor Gericht nicht schlüssig beantworten.
J.B. droht mehrjährige Haftstrafe
Es sei wohl ein Akt «falscher Loyalität» gewesen, mutmasste der ältere der beiden Handlanger. Das Trio hatte in der Vergangenheit offenbar gemeinsam Drogen konsumiert.
Während den geständigen Schweizer Komplizen wegen Störung des Totenfriedens und Betäubungsmitteldelikten Geldstrafen und Busse drohen, soll J.B. für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis wandern. Anschliessend blüht ihm ein siebenjähriger Landesverweis.
Zweiter Prozesstag dürfte Urteil bringen
Der tragische Fall um Isabella spielt bei der Strafzumessung der Staatsanwaltschaft nur eine Nebenrolle. Viel schwerer wiegt der Vorwurf der Vergewaltigung, die der Niederländer an einer Brasilianerin (20) in Chur GR begangen haben soll. J.B. bestreitet dies allerdings vehement – es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.
Nachdem die Befragungen der drei Beschuldigten am ersten Prozesstag erfolgt sind, wird das Verfahren am Freitag mit der zweiten Runde der Plädoyers von Anklage, Privatklägern und Verteidigung fortgesetzt. Bevor das Gericht in Frauenfeld sein Urteil fällt, haben J.B. und die beiden Handlanger noch einmal das Wort. Es gilt die Unschuldsvermutung.
*Name bekannt