Seine Worte richteten sich direkt an die Familie der toten Isabella T.* (†20): «Ich werde diese Schuld immer mit mir tragen, und es tut mir sehr leid», sagte J.B.* (40) in seinem Schlusswort vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld TG.
Dieses verurteilt den Niederländer mit karibischen Wurzeln aber trotzdem zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Anschliessend wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen. Hauptsächlich aber nicht wegen dem Fall Isabella, sondern wegen der Vergewaltigung einer Brasilianerin (20) in Chur GR.
Isabellas Tod bleibt für immer ungeklärt
Rückblende: Im November 2017 stirbt Isabella T. in der Wohnung von J.B.* in Thundorf TG. Laut dem Wohnungsbesitzer soll sie nach gemeinsamem Kokainkonsum einen epileptischen Anfall erlitten haben und diesem erlegen sein (Blick berichtete).
Woran die junge Serbin gestorben ist, konnte die Rechtsmedizin im Nachhinein nicht mehr klären. Weil die Leiche der jungen Frau während drei Monaten – nackt und in einen Teppich verschnürt – in einem Thurgauer Waldstück lag. Passanten waren mehrfach achtlos am leblosen Körper vorbeigegangen. Überzeugt, dass bloss jemand illegal Abfall entsorgt hatte!
«Wichtig ist für mich, dass er ins Gefängnis muss»
Denn nach Isabellas Tod bietet J.B. statt der Polizei zwei Schweizer «Freunde» (39 und 51) auf. Die Handlanger, die mit dem Holländer koksten, packen die Leiche mit J. B. in den Teppich und übernehmen für diesen die Entsorgung in dessen Auto.
«Wichtig ist für mich, dass er ins Gefängnis muss und kein Recht mehr hat, in der Schweiz zu sein», sagt Isabellas Mutter Violeta T.* (45) zu Blick. «Ich bin froh, dass wir den Fall vor Gericht abschliessen können. Vergeben werde ich ihm aber niemals können!»
Zieht J. B. das Urteil weiter?
Allerdings: J.B. kann das Urteil beim Thurgauer Obergericht anfechten. Dass er dies tun wird, gilt als wahrscheinlich. Den Hauptvorwurf, die Vergewaltigung der Brasilianerin, hatte er – anders als Isabellas Entsorgung – stets bestritten.
Das Gericht mass den Aussagen des Opfers jedoch eine höhere Glaubwürdigkeit zu. Auch weil jene von J.B. teilweise widersprüchlich gewesen seien und er die Frau mit Blick-Berichten einschüchterte.
*Name bekannt
Isabella T* tot im Wald in Thundorf TG gefunden – das Urteil