Nach dem Corona-Piks kriegen die Geimpften in der Schweiz das Zertifikat mit dem QR-Code ausgestellt. Ausserdem gibt es einen Eintrag ins gelbe WHO-Impfbüchlein. Ausser im Kanton St. Gallen.
Als ein Ehepaar nach der Impfung beim Hausarzt das Büchlein bereitlegte, hiess es, der Kanton St. Gallen mache das nicht. Das berichtet der Ehemann gegenüber SRF-«Espresso».
Impfzertifikat reiche
Die Begründung: St. Gallen verzichte bewusst auf Einträge im Büchlein, «um Ressourcen zu sparen und die Impfung nicht doppelt und dreifach zu dokumentieren».
Ausserdem würde das Büchlein ohnehin nicht als offizielles Reisedokument anerkannt werden. Dafür gebe es das Impfzertifikat.
Dieses gilt bisher jedoch nur im europäischen Raum. Auf internationaler Ebene gebe es derzeit noch kein standardisiertes Dokument, argumentiert der Kanton Bern. Dort und auch in Zürich oder Luzern werden die Impfdosen samt Datum und anderen Angaben im gelben Büchlein erfasst.
Eintrag gegen «eine Gebühr»
«Grundsätzlich sollte jede Impfung dokumentiert werden», heisst es beim Kanton Zürich. Der Eintrag ist aus diesem Grund kostenlos.
In St. Gallen wird der Piks mittlerweile auf Wunsch zwar auch im Impfbüchlein festgehalten. Auch nachträglich können die Geimpften den Eintrag abholen.
Allerdings ist diese Dienstleistung nicht umsonst. Gegenüber SRF sagt der Kanton, dass «eine Gebühr» fällig wird. Wie hoch der Beitrag ausfällt, ist jedoch unbekannt. (man)