Dokumentations-Chaos beim Bund
Trotz Piks kein Impf-Nachweis

Nicht alle, die einmal geimpft wurden, bekommen gleich eine Bestätigung dafür. Das sorgt für Verunsicherung.
Publiziert: 14.05.2021 um 19:49 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2021 um 08:24 Uhr
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Den ersten Piks hat Blick-Leser Peter N. schon bekommen – aber keinen Nachweis darüber. (Symbolbild)
Foto: imago images/ANE Edition

Wir alle sehnen uns nach Normalität zurück. Normalität, die mit der Impfung kommen soll. Umso nervöser wird man, wenn diese allerdings gar nicht registriert zu werden scheint.

So erging es Blick-Leser Peter N.*: Der St. Galler wurde kürzlich zum ersten Mal gepikst. Einen Nachweis hat er dafür nicht erhalten. Auch im Impfbüchlein – er hatte sowohl das blaue Schweizer Büechli dabei als auch das gelbe der WHO – wurde die Spritze nicht eingetragen.

Gilt N. weiterhin als ungeimpft?

Ganz anders bei seiner Schwester, die wenige Kilometer weiter im Kanton Thurgau wohnt. Sowohl bei der ersten Impfung als auch beim zweiten Piks gab es einen Eintrag.

«Mir hingegen hat man gesagt, dass ich nach der zweiten Dosis ein E-Mail bekomme», sagt N. Seine Angst: Dass dies nicht anerkannt werde und er weiterhin als nicht geimpft gelte. Im September habe er einen wichtigen Termin im Ausland, für den er jetzt schon zusagen müsse. «Aber ich kann nicht beweisen, dass sich zumindest schon den ersten Stich erhalten habe.»

Jeder Piks muss dokumentiert werden

In der Tat ist das Vorgehen nicht überall gleich. Gemäss Bund muss jede Covid-19-Impfung dokumentiert werden. Bei den meisten Impfstellen – also Zentren, Heimen, Ärzten und Apotheken – erhält man nach der Impfung einen ausgedruckten Impfnachweis. Im Normalfall eine A4-Seite lang, enthält dieser den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Chargen-Nummer).

Bei einigen Impfstellen kann man die Covid-19-Impfung auch in den Impfausweis, das sogenannte Impfbüchlein, eintragen lassen. Und zwar entweder ins Schweizer Impfbüchlein oder in den gelben Impfausweis von der WHO.

Doch wie das Beispiel von Peter N. zeigt: nicht überall. Er wird die Impfung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen lassen können – etwa vom Hausarzt, der dann den Original-Nachweis benötigt, den er per E-Mail erhalten soll.

WHO-Pass gilt nicht als Corona-Dokument

Reisen, ohne in Quarantäne zu müssen, könnte Peter N. wohl auch mit dem WHO-Impfbüchlein nicht. Denn dieser ist, wie auch der Schweizer Impfausweis, eine ärztliche Bescheinigung und kein amtliches Dokument.

Sogar das WHO-Impfbüechli wird an den Grenzen weltweit nur für eine einzige Impfung akzeptiert – nämlich Gelbfieber. Darauf haben sich die WHO-Mitglieder in den internationalen Gesundheitsvorschriften geeinigt.

Sollte der WHO-Impfausweis auch für Corona gelten, bräuchte es wieder entsprechende Übereinkünfte. Wahrscheinlicher ist, dass das geplante Covid-Zertifikat zum Reisen gebraucht werden kann. Dieses wird derzeit vom Bund erarbeitet. Bis Ende Juni soll es vorliegen.

Schweiz verhandelt

Gleichzeitig verhandelt die Schweiz mit der EU, aber auch im Rahmen der WTO, damit das Schweizer Zertifikat bei grenzüberschreitenden Reisen von anderen Staaten auch anerkannt wird. Neben Geimpften sollen auch Genesene und negativ Getestete ein solches Zertifikat beantragen können. Welche Lockerungen durch das Covid-Zertifikat zukünftig möglich sein werden, ist in Diskussion.

Bis das Covid-Zertifikat erhältlich und gültig ist, gelten in der Schweiz weiterhin die Impfnachweise der Impfstellen. Das heisst: Peter N. kann sich innerhalb der Schweiz mit dem Bestätigungsmail, das er erhalten wird, als geimpft ausweisen. Ob das auch reicht, um ins Ausland zu verreisen, ist noch nicht klar. (sf)

* Name der Redaktion bekannt

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