Kein Veterinäramt hat in der Schweiz je für grössere Negativschlagzeilen gesorgt: Jahrelang liess die Thurgauer Behörde Pferdequäler Ulrich K.* (52) aus Hefenhofen TG tun und lassen, was er wollte. Durchgegriffen wurde erst, als BLICK im Sommer 2017 unzählige Schockfotos der Skandalzucht publik machte.
Gegen drei aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des Thurgauer Veterinäramtes wird noch immer wegen Verfehlungen im Dienst ermittelt. Unter ihnen ist auch Ex-Kantonstierarzt Paul Witzig (65), der inzwischen frühpensioniert wurde.
Witzig-Nachfolger Thomas Fuchs (56) nahm im letzten April nach nur wenigen Monaten wieder seinen Hut. Bei der Reorganisation des Veterinäramtes hatte es gekracht. Mehrere Mitarbeiter kündigten – Grund: das miese Arbeitsklima.
Es geht um versuchte Nötigung und ein Verkehrsdelikt
Seither ist Robert Hess (37) am Drücker. Bei ihm wurden die Amtsleitung und die Funktion des Kantonstierarztes erstmals voneinander getrennt. Hess als Jurist soll die Tierärzte mit seinem juristischen Fachwissen unterstützen.
Bloss: Hess ist selbst kein Unschuldslamm. Wie BLICK-Recherchen zeigen, hat ihn das Thurgauer Obergericht wegen versuchter Nötigung verurteilt. Im Zusammenhang mit einer Jagd-Safari in Südafrika war er 2016 heftig mit einem Reiseteilnehmer aneinandergeraten.
Beim Streit ging es um eine Nachzahlung von 650 Dollar, wegen der Hess gegen den Betroffenen die Betreibung einleitete. Später behauptete Hess, die Forderung an den Verein Jagd Thurgau übertragen zu haben, wo er damals als Kassier amtete.
Mann mit Rauswurf aus Verein bedroht
Er drohte dem Mann gar zu Unrecht mit Vereinsausschluss, sollte er nicht endlich blechen. «Ich hatte damals eine andere rechtliche Auffassung», sagt Robert Hess zu BLICK. Wegen der versuchten Nötigung wurde eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken ausgesprochen.
Ausserdem wurde die Bewährungsstrafe eines früheren Schuldspruchs «trotz neuerlicher Delinquenz» nicht vollzogen, sondern die Probezeit von zwei auf drei Jahre erhöht. Denn bereits im April 2017 war der heutige Amtsleiter per Strafbefehl ein erstes Mal verurteilt worden. «Damals ging es um eine Verfehlung im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes», sagt Hess. Was genau vorgefallen war, lässt er offen. Und sagt: «In beiden Fällen handelt es sich um Verfehlungen im privaten Bereich, die in keinem Zusammenhang mit meiner amtlichen Tätigkeit stehen.»
Thurgauer Regierung wusste von Vorstrafen
Die Kantonsregierung sei bei der Ernennung über die Vorstrafen transparent im Bilde gewesen, betont Regierungsrat Walter Schönholzer (55) auf Anfrage von BLICK. Dass der Amtsleiter keine weisse Weste hatte, war offenbar kein Problem.
«Ich messe Herrn Hess an den erbrachten Leistungen und nicht an privaten Angelegenheiten», so Schönholzer. Dieser habe «hervorragende Arbeit» geleistet und die Reorganisation des Veterinäramtes «erfolgreich» vorangebracht. «Dies zeigt mir, dass ich mit der Ernennung von Herrn Hess den richtigen Personalentscheid getroffen habe.»
*Name bekannt