«Entzug der Bewilligung ist sehr einschneidend»
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Anwalt zum Fall Walliserkanne:«Entzug der Bewilligung ist der letztmögliche Weg»

Nach «Strapazen der Haft»
Walliserkanne-Wirte brauchen Ruhe und Erholung

Die Walliserkanne-Wirte sind frei. Wie der Anwalt der Wirtefamilie schreibt, müsse diese nach den «Strapazen der Haft» nun physisch und psychisch wieder zu Kräften kommen. Massnahmenskeptiker haben deshalb ihre Unterstützungsdemos abgesagt.
Publiziert: 06.11.2021 um 22:26 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2021 um 22:37 Uhr
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Patrik (l.) und Ivan A. vom Restaurant Walliserkanne in Zermatt VS widersetzten sich Auflagen der Behörden im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen. Nach mehrtägiger Haft sind sie nun wieder frei. Familie A. will nun wieder zur Ruhe kommen.
Foto: Screenshot kla.tv
Céline Trachsel

Das Restaurant bleibt zwar noch geschlossen, aber die Walliserkanne-Wirte sind wieder frei. Die Familie sei laut den Rechtsanwälten wieder in Zermatt vereint.

Doch Familie A.* geht es schlecht. Sie darf ihr Restaurant nicht mehr öffnen, weil ihr die Betriebsbewilligung vom Kanton vorübergehend bis zum 12. November entzogen wurde. Wie der Anwalt der Wirtefamilie sinngemäss mitteilt, müsse Familie A. nach der turbulenten Zeit nun wieder zu Kräften kommen. In einer Medienmitteilung schreiben die Rechtsanwälte: «Nach den Strapazen der mehrtägigen Haft müssen die Betroffenen zu den aufwühlenden und prägenden Erlebnissen der vergangenen Tage Distanz gewinnen, sich davon erholen können und zur Ruhe kommen.»

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Familie wird nun abgeschirmt

Das öffentliche Interesse an der Walliserkanne sei «überwältigend und berührend» gewesen. «Die hohen Erwartungen an die als Freiheitshelden Gefeierten stellen aber auch eine schwere Belastung dar.»

Einerseits bleibe das Restaurant wegen behördlicher Anordnung geschlossen, andererseits auch zur «Deeskalation und Beruhigung der äusserst emotionalen Stimmung». Die Familie sei nun zu schützen, schreibt der Anwalt, dies aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung. Damit die Familie Kraft für die «kommende schwierige Zeit» schöpfen könne, werde sie von «störenden äusseren Einflüssen» abgeschirmt.

Unterstützungs-Kundgebungen abgesagt

Deshalb haben auch die Unterstützer der Walliserkanne ihre Demos vom Samstag abgesagt. Die Skeptiker-Bewegung Mass-Voll plante, am Samstag vor der Walliserkanne in Zermatt zu demonstrieren. Doch Nicolas Rimoldi, das Gesicht der Bewegung, bat seine Anhänger bereits am Donnerstagabend, am Samstag nicht nach Zermatt zu gehen. Man habe mit der Inhaberfamilie der Walliserkanne gesprochen, und diese wünsche sich ein paar ruhige Tage.

Schon Stunden bevor die Bewegung ihre Demonstration absagte, hatte mit Stiller Protest eine andere grosse Skeptiker-Bewegung am Donnerstag angekündigt, «aus taktischen Gründen» nicht nach Zermatt zu gehen. Man wolle «der Familie helfen und nicht schaden».

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Hoffen, dass Besitzer Schliessung respektieren

Ob die Walliserkanne nach dem 12. November wiedereröffnen darf, ist unklar. Der Walliser Staatsrat Frédéric Favre (42, FDP), Vorsteher des Sicherheitsdepartements, gibt keine klare Antwort und sagt dazu, dass die Situation derzeit analysiert werde. Sollte Familie A. in ihrem Lokal noch vor dem 12. November wieder Gäste bewirten, so werde «die Rechtsstaatlichkeit» durchgesetzt.

Favre: «Wir hoffen, dass die Besitzer des Restaurants nun die Entscheidungen der Behörden respektieren werden.» Wenn dies nicht der Fall sei, würden den Behörden «verschiedene Mittel» zur Verfügung stehen.

* Name der Redaktion bekannt

Walliser Wirte könnten Betriebsschliessung umgehen

Wie der Kanton Wallis informierte, sei den Wirten der Walliserkanne das Wirtepatent entzogen worden. Das ist aber nicht ganz präzise. Das Wirtepatent ist ein Fähigkeitsausweis. Zusätzlich braucht es für den Betrieb eines Restaurants aber eine Betriebsbewillgung. Diese wird im Wallis von der Gemeinde erteilt. Korrekt ist: Der Walliserkanne wurde die Betriebsbewilligung entzogen.

Im Kanton Wallis ist gemäss kantonalem Recht die Gemeinde zuständig für die Erteilung und den Entzug der Betriebsbewilligung. «Diese Bewilligung wird zum Beispiel entzogen, wenn der Wirt keinen guten Leumund mehr hat oder wenn die Lebensmittel- oder Gesundheitsvorschriften nicht mehr eingehalten werden», sagt Rechtsanwalt André Kuhn zu Blick. «Dass vorliegend der Kanton eine befristete Schliessung anordnete, stützt sich auf Bundesgesetze, die dem Kanton die Kompetenz dafür geben. Der Kanton stützt sich dabei auf das Epidemiengesetz und das Covid-19-Gesetz.»

Die Wirte könnten sich per Einsprache wehren, so Kuhn. Oder sie könnten das Problem umgehen, wenn eine andere Person eine Betriebsbewilligung für die Walliserkanne beantragt. Kuhn: «Es wäre grundsätzlich auch zulässig, dass der bisherige Wirt als Angestellter weiterarbeitet.» Doch das Einholen einer neuen Betriebsbewilligung brauche mit Publikation und 30-tägiger Einsprachefrist seine Zeit.

Nach Anordnung der Behörden muss das Restaurant bis 12. November geschlossen bleiben. Ob es danach zur Wiedereröffnung kommt, ist unklar. Der Walliser Regierungsrat Frédéric Favre sagt dazu, dass die Situation derzeit analysiert werde. (ct)

Wie der Kanton Wallis informierte, sei den Wirten der Walliserkanne das Wirtepatent entzogen worden. Das ist aber nicht ganz präzise. Das Wirtepatent ist ein Fähigkeitsausweis. Zusätzlich braucht es für den Betrieb eines Restaurants aber eine Betriebsbewillgung. Diese wird im Wallis von der Gemeinde erteilt. Korrekt ist: Der Walliserkanne wurde die Betriebsbewilligung entzogen.

Im Kanton Wallis ist gemäss kantonalem Recht die Gemeinde zuständig für die Erteilung und den Entzug der Betriebsbewilligung. «Diese Bewilligung wird zum Beispiel entzogen, wenn der Wirt keinen guten Leumund mehr hat oder wenn die Lebensmittel- oder Gesundheitsvorschriften nicht mehr eingehalten werden», sagt Rechtsanwalt André Kuhn zu Blick. «Dass vorliegend der Kanton eine befristete Schliessung anordnete, stützt sich auf Bundesgesetze, die dem Kanton die Kompetenz dafür geben. Der Kanton stützt sich dabei auf das Epidemiengesetz und das Covid-19-Gesetz.»

Die Wirte könnten sich per Einsprache wehren, so Kuhn. Oder sie könnten das Problem umgehen, wenn eine andere Person eine Betriebsbewilligung für die Walliserkanne beantragt. Kuhn: «Es wäre grundsätzlich auch zulässig, dass der bisherige Wirt als Angestellter weiterarbeitet.» Doch das Einholen einer neuen Betriebsbewilligung brauche mit Publikation und 30-tägiger Einsprachefrist seine Zeit.

Nach Anordnung der Behörden muss das Restaurant bis 12. November geschlossen bleiben. Ob es danach zur Wiedereröffnung kommt, ist unklar. Der Walliser Regierungsrat Frédéric Favre sagt dazu, dass die Situation derzeit analysiert werde. (ct)

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