Wegen Schulden und Straftaten
Dreifacher Vater (52) muss zurück in den Kosovo

Ein Kosovare kümmerte sich nicht um die Unterhaltszahlungen für seine Kinder und wurde deshalb verurteilt. Weil der Mann auch Schulden anhäufte und eine Vielzahl an kleineren Straftaten beging, wird seine Aufenthaltsbewilligung jetzt nicht verlängert.
Publiziert: 25.01.2022 um 16:28 Uhr
|
Aktualisiert: 26.01.2022 um 15:53 Uhr
1/5
Beim Solothurner Verwaltungsgericht fand der 52-Jährige kein Gehör: Er wird des Landes verwiesen.
Foto: imago images/Future Image

Seit 30 Jahren lebt der 52-jährige Kosovare inzwischen in der Schweiz – und hat drei Kinder hier. Weil der Mann immer wieder straffällig wurde, sich nicht um die Unterhaltszahlungen kümmerte und Schulden anhäufte, muss er das Land nun verlassen.

Das Migrationsamt Solothurn verlängerte die Aufenthaltsbewilligung des Mannes nicht mehr, worauf er Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht einreichte. Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, wurde der Entscheid des Migrationsamts jetzt bestätigt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Er wurde mehrmals ermahnt

Dem Kosovaren wurde von den Migrationsbehörden mehrfach die Wegweisung angedroht – zum ersten Mal vor zehn Jahren im Kanton Aargau. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits 23 Geld- und Freiheitsstrafen sowie Bussen angehäuft. In den meisten Fällen ging es um Verkehrsdelikte wie Tempoüberschreitungen oder Telefonieren am Steuer. Doch der Mann wurde auch wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung sowie Vernachlässigung der familienrechtlichen Unterhaltspflichten verurteilt.

Als er später in den Kanton Solothurn zügelte, ermahnte ihn auch das Migrationsamt Solothurn: Er dürfe nicht mehr straffällig werden und keine neuen Schulden machen. Der Schuldenberg des Mannes belief sich damals auf 280'000 Franken.

Bald kamen weitere Schulden hinzu: Die Wohngemeinde von zwei seiner drei Kinder hatte während Jahren die Unterhaltszahlungen bevorschusst und verlangte schliesslich fast 100'000 Franken zurück. Somit erhöhten sich die Schulden auf fast 400'000 Franken. Zudem wurde der Mann wieder wegen eines Verkehrsdelikts straffällig und abermals wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten verurteilt.

Kein enger Kontakt zu Kindern

Als der Mann 2019 seine Aufenthaltsbewilligung verlängern wollte, hatte die Migrationsbehörde genug und lehnte den Antrag ab. Der Mann habe mutwillig Schulden angehäuft. Zudem habe er «durch die wiederholte Straffälligkeit in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verstossen». Die Auflagen, die an die Aufenthaltsbewilligung geknüpft waren, habe er nicht einhalten können.

Der Kosovare wehrte sich. Er lebe seit 30 Jahren in der Schweiz, habe hier Kinder und ein Geschäft. Eine Wegweisung sei nicht verhältnismässig. Beim Solothurner Verwaltungsgericht fand der damit kein Gehör. Es gebe keine unüberwindbaren Hindernisse für die Rückkehr in den Kosovo, urteilte dieses. Auch seine Kinder in der Schweiz seien kein Hinderungsgrund – schliesslich habe er keinen engen Kontakt zu ihnen, was er mit seinem Verhalten selbst zu verantworten habe. (noo)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?