Eine Viertelmillion bekommen
Berner soll mit Erbe Sozialhilfe zurückzahlen

Bittere Pille für einen Mann aus dem Kanton Bern: Er erbte rund eine Viertelmillion Franken, darf sie aber nicht behalten. Denn er bezog jahrelang Sozialhilfe und muss diese nun zurückzahlen.
Publiziert: 04.01.2022 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 04.01.2022 um 11:29 Uhr
Ein Berner muss mit seinem Erbe Sozialhilfegelder zurückzahlen.
Foto: keystone-sda.ch

Während über 20 Jahren war ein Mann aus dem Berner Seeland auf Sozialhilfe angewiesen. Als er 2019 das Pensionsalter erreichte, erhielt er neben der AHV-Rente auch Ergänzungsleistungen. Viel zum Leben hatte er trotzdem nicht. Im Sommer 2020 wendete sich das Blatt für ihn, er erbte rund 261'000 Franken.

Korrekterweise informierte er den Sozialdienst über die Hinterlassenschaft. Und dieser forderte einen Teil der bezahlten Sozialhilfe zurück – rund 200'000 Franken!

Der Berner wehrte sich gegen den Entscheid. Wie das «Bieler Tagblatt» berichtet, wurde die Beschwerde aber nun beim Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fehlende Vermittlungsfähigkeit

Bei seiner Beschwerde erwähnte der Mann, dass er von 2010 bis 2019 einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als Handwerker nachgegangen sei. Die Tätigkeit sei als «soziale Integration» anerkannt worden. Die Arbeit sei seiner Meinung nach bei der Rückzahlungspflicht zu berücksichtigen.

Doch laut dem Sozialdienst handelte es sich dabei nicht um eine eigentliche berufliche Wiedereingliederung. Vielmehr sei es ein Ausnahmefall gewesen, um seine soziale Integration wegen seiner fehlenden Vermittlungsfähigkeit sicherzustellen.

Auch das Gericht stellte sich in seinem Urteil hinter den Sozialdienst. Dieser habe nie eine Zusicherung gegeben, dass die Integrationsmassnahme als Erwerbstätigkeit zähle. Und: Der Sozialdienst habe auch nie gesagt, dass die während dieser Dauer bezahlte Sozialhilfe nicht der Rückerstattungspflicht unterliege.

Wollte Wohnung kaufen

In seiner Beschwerde wies der Berner zudem darauf hin, dass er weiterhin auf Ergänzungsleistungen angewiesen wäre, sofern er die Sozialhilfe zurückzahlen müsse. Dazu habe er auch noch Schulden in Höhe von über 50'000 Franken, die er ohne das Erbe nicht bezahlen könne.

In seinem Urteil stellte das Gericht aber klar, dass der Mann nie beabsichtigt hätte, mit einem Teil des Geldes seine Schulden zu begleichen. Im Gegenteil: Er habe sogar angegeben, dass er darüber nachdenke, die Erbschaft in Wohneigentum zu investieren. Zudem hätte der Mann in seiner Beschwerde auch nicht geltend gemacht, dass die Rückforderung ihn in eine Notlage bringen würde. (bra)

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