Lockdown-Kontrolle vor Gericht
Verdeckter Ermittler buchte Erotik-Massage

Ein Aargauer Ermittler bucht mitten im Lockdown eine Erotik-Massage im Internet und schickt der Anbieterin daraufhin einen Strafbefehl ins Haus. Vor Gericht wird die Beschuldigte freigesprochen.
Publiziert: 12.02.2021 um 12:51 Uhr
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Aktualisiert: 18.02.2021 um 11:49 Uhr
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Ein Aargauer Ermittler meldete sich Anfang April 2020 bei einer Prostituierten.
Foto: Keystone

Zu ungewöhnlichen Mitteln greift ein Aargauer Polizist während des ersten Lockdowns im Frühling: Am 2. April bucht er bei einer Frau (55) einen Termin für eine erotische Massage. Dies, obwohl zu dieser Zeit Prostitutionsangebote vermeintlich verboten sind.

Die Frau willigt ein – doch statt einem Besuch mit Happy End erhält sie Post von der Staatsanwaltschaft. 300 Franken Busse müsse sie bezahlen, dazu eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Gebühr von 1140 Franken, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Freispruch vor Gericht

Die Frau zog gegen den Entscheid vor Gericht. Sie begründete ihre Tat mit einer «Notsituation». Zwar sei ihr «nicht wohl» gewesen, aber: «Ich war so verzweifelt, dass ich eingewilligt habe.»

Der Richter schenkte der Frau Glauben und sprach sie frei. In der Begründung des Gerichts heisst es, die Corona-Verordnung des Bundes sei zum Zeitpunkt der Tat unklar formuliert gewesen.

«Will nicht auf der Strasse landen»

So seien Anfang April lediglich «öffentlich zugängliche Einrichtungen; namentlich Erotik-Betriebe» geschlossen gewesen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt folgte die Präzision, dass sämtliche Angebote der Prostitution verboten sind. Die Beschuldigte empfängt ihre Kunden bei sich zu Hause und nicht in einem öffentlichen Betrieb.

Die Frau zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Corona sei zwar «grauenvoll», aber: «Die Existenz zu verlieren auch. Ich will nicht auf der Strasse landen.» (zis)


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