Er setzte ihr die Pistole auf die Brust
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Barbara H. (58) erstach Freund:Das sagen Staatsanwalt und Verteidigerin

Barbara H. (58) erstach ihren Lebenspartner Walter F. (†57) in Derendingen SO
Er setzte ihr die Pistole auf die Brust

Ein heftiger Streit – dann stach die Spitex-Angestellte Barbara H.* (58) in Derendingen SO zu. Ihr Lebenspartner Walter F. (†57) überlebte nicht. Am Donnerstag stand sie vor Gericht.
Publiziert: 25.03.2021 um 14:04 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2021 um 17:19 Uhr
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Barbara H. (58) auf dem Weg ins Gericht in Solothurn. Sie wird der vorsätzlichen Tötung beschuldigt.
Foto: Luisa Ita
Luisa Ita und Ralph Donghi

Es war eine Tat, die alle im Quartier in Derendingen SO schockte: Die Spitex-Angestellte Barbara H.* (58) tötete am 8. Dezember 2018 mit einem grossen Küchenmesser ihren Lebenspartner Walter F.* (†57) und legte danach ein Geständnis ab. Die Nachbarn konnten es kaum fassen, schliesslich schien die Idylle perfekt.

Was trieb die Frau zu dieser Tat? Am Donnerstag wurde der ehemaligen Spitex-Angestellten in Solothurn am Gericht Bucheggberg-Wasseramt der Prozess gemacht. Der Vorwurf: vorsätzliche Tötung. Sie erscheint am Morgen ohne Polizei oder Handschellen im Gerichtssaal. Sie ist schon seit Februar 2019 auf freiem Fuss und lebt gemäss BLICK-Recherchen nun in der Westschweiz.

Ihr Mann hatte eine Affäre

Sie wirkt nervös, als die Befragung beginnt. Barbara H. gibt dem Richter bereitwillig Auskunft, weint ab und zu. Sie sagt: «Ich kann es nicht in Worte fassen, wie schlimm das für mich ist.» Was nun vor Gericht auch klar wird: Es war eine andere Frau im Spiel!

Am Vorabend der Tat wollte Walter F. angeblich an ein Weihnachtsessen in Bern. Die heute 58-Jährige wurde misstrauisch, denn zuvor hatte sie laut dem Staatsanwalt ihren langjährigen Lebenspartner sogar schon bei «Freiluftsex mit der Arbeitskollegin an der Aare» erwischt. Sie fuhr ihm also nach. In Biberist SO beobachtete sie dann, wie der 57-Jährige den Zug verliess und bei seiner Affäre ins Auto stieg. Sie zögerte nicht und sprach ihn darauf an.

Es stellte sich aber offenbar heraus, dass auch noch ein weiterer Kollege mit dabei war und die Gespielin dieses Mal tatsächlich nur als Taxifahrerin fungierte. Bei der Befragung meint H. am Donnerstag: «Ich habe mich danach geschämt. Denn wir hatten uns versprochen, dass ich ihn nicht mehr kontrolliere.» Schon am Vorabend herrschte also dicke Luft beim Paar aus Derendingen.

Am nächsten Morgen will die Angeklagte Klarheit und spricht den Vorabend an. Es kommt zum Streit. Sie sagt vor Gericht, dass Walter F. sie aufgefordert habe, ihm seine Waffe zu geben. Diese hatte sie angeblich versteckt, da er mit Selbstmord gedroht und sie Angst um ihn gehabt habe. Die damals 56-Jährige gibt ihm laut eigener Aussage die Pistole, bewaffnet sich aber heimlich mit einem Messer.

«Ich erschiesse besser dich!»

Sie hat Angst vor ihrem Partner – wie ein Vorfall aus der Vergangenheit zeigt: Im Juli 2017 hat der Mann, der laut der Beschuldigten ein Alkoholproblem hatte, Barbara H. geschlagen und gebissen. So schlimm, dass sie laut der Verteidigerin sogar drei Wochen lang arbeitsunfähig war. Auch sonst sei es immer wieder zu häuslicher Gewalt gekommen.

«Wir sind uns dann gegenüber gestanden und er hat zu mir gesagt: ‹Du bist doch krank, ich erschiesse besser dich!›», erinnert sich die damalige Spitex-Angestellte, die von sich selbst sagt, damals zum Kontrollfreak mutiert zu sein. «Dann hat er mir die Pistole an die Brust gedrückt.» Sie war nicht geladen, doch das will die Bedrohte zum Zeitpunkt damals nicht gewusst haben. «Ich hatte noch nie in meinem Leben so Angst», sagt sie weiter.

Spitex-Angestellte kann sich nicht an Tat erinnern

Was dann passiert ist, daran kann sich die Angeklagte nicht mehr so richtig erinnern. Laut der Anklageschrift rammt sie aber Walter F. einmal heftig das Messer in den Bauch. Danach flüchtet sie laut dem Staatsanwalt ins Badezimmer, nässt sich sogar ein, während sie in Panik vor einer erneuten Attacke die Türe zuhält. Als sie sich dann wieder heraus wagt und ihren leblosen Partner am Boden liegen sieht, wählt sie den Notruf.

Der Staatsanwalt spricht zumindest teilweise von einer Notwehrsituation, aber dennoch von einer Überreaktion. Er fordert für die Pflegekraft daher eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 10 Monate davon soll sie in Halbgefangenschaft verbringen, damit sie ihrem Job weiterhin nachgehen kann – der Rest soll bedingt vollzogen werden. Die Verteidigerin wiederum will einen Freispruch für ihre Mandantin.

Das Urteil fällt am Freitag.

* Namen geändert

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