Mit 90 in der 50er-Zone
Mazedonier brettert durch Oftringen AG – 36'000 Franken Busse

Das Obergericht im Kanton Aargau hat einen Mazedonier verurteilt, weil er massiv zu schnell fuhr. Die Strafe fällt happig aus.
Publiziert: 12.10.2023 um 19:55 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2023 um 08:40 Uhr
Der Mann war deutlich zu schnell unterwegs. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Kurz vor Weihnachten 2021 drückte ein damals 31-jähriger Nordmazedonier in Oftringen AG noch einmal richtig aufs Gas. Mit einem Mercedes erreichte er in der 50er-Zone eine Geschwindigkeit von über 90 km/h – und wurde dann gemessen.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, fuhr der Mann toleranzbereinigt 36 km/h zu schnell. Er erfüllte damit den Tatbestand der «groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts» und musste vor Gericht. 

Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Bezirksgericht Zofingen eine unbedingte Geldstrafe von insgesamt 14'700 Franken. Doch der Mazedonier wurde freigesprochen, weil die polizeiliche Einvernahme des Fahrers nicht verwertbar gewesen sei.

Mann war vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft zog den Fall daraufhin weiter vors Aargauer Obergericht. Dort wurde der Mann nun schuldig gesprochen. Der Beschuldigte habe «leichtfertig und verantwortungslos gehandelt», zitiert die «Aargauer Zeitung» aus dem Urteil. Der Mann müsse sich mit seinen neun Jahren Fahrpraxis der Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst gewesen sein. Dass er das Tempo unterschätzt oder die Überschreitung nicht bemerkt habe, sei «nicht glaubhaft».

Ausserdem ist der Mann vorbestraft. Er wurde bereits wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges verurteilt. Ausserdem hatte er einen Eintrag wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand im Register und musste seinen Ausweis bereits für vier und zwölf Monate abgeben.

Deswegen wird der Mann nun zur Kasse gebeten. Vom Obergericht wird er zu 120 Tagessätzen à 300 Franken verurteilt, das sind insgesamt 36'000 Franken. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten von fast 7000 Franken übernehmen – ein teures Weihnachtsgeschenk. (zis)

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