Jeder kennt die Fälle von Schülern und ihren Eltern, die sich über Noten und Zeugnisse bis vors Obergericht kämpfen. In diesem Fall aus Zürich klagte allerdings eine angehende Lehrerin selbst. Sie sah wohl ihre letzte Chance, bei einer Noten-Verhandlung auf der Klägerseite zu stehen: Aus ihrer 5 im Diplomzeugnis wollte sie eine 5,5 erklagen.
Die Studentin schloss im Sommer 2022 ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich ab. Sie hätte von da an als Lehrerin für Chemie an Berufsfachschulen arbeiten können, berichtet der «Tages-Anzeiger». Auch ihre Noten können sich eigentlich sehen lassen.
Eine 5 ist nicht genug
Eine 5 in Fachdidaktik, eine 4,5 in der Prüfungslektion und sogar eine 6 in Berufsdidaktik: mehr als genug, um das Diplom zu erhalten. Doch sie wollte mehr. Mindestens eine 5,5 müsste in allen Fächern drin liegen, fand die junge Frau. Mit den aktuellen Noten fürchtete sie eingeschränkte Chancen bei der Jobsuche – und legte Einspruch ein.
Die Rekurskommission der Hochschule schmetterte den Antrag der Studentin ab. Damit gab sich die angehende Lehrerin allerdings nicht zufrieden und zog kurzerhand vor das Verwaltungsgericht. Sie könne nicht nachvollziehen, wie diese Noten zustande gekommen sind.
Es seien sachfremde Kriterien angewendet worden und die Prüfungskontrolle des Experten sei ungenügend. Vorgeworfen werden unverständliche Wortfetzen, mangelhafte Nachbearbeitung und despektierliche Bemerkungen zu ihrem Äusserem.
Keine bessere Note und hohe Gerichtsgebühren
Doch auch das Verwaltungsgericht schmetterte sämtlich Beschwerden ab. Die Noten seien alles andere als ungerechtfertigt, die Protokolle für das Gericht klar nachvollziehbar. Die von der Studentin gerügten «Wortfetzen» seien lediglich Abkürzungen, um schneller schreiben zu können.
Auch mit dem Diskriminierungs-Argument vermochte die Studentin nicht zu punkten. Der Experte sagte zwar, sie habe nach einer Frage eine «Denkerpose» eingenommen. Eine «despektierliche Bemerkung» stellte das Gericht darin allerdings nicht fest.
Laut dem «Tages-Anzeiger» geht aus dem Urteil ausserdem hervor, dass die ursprünglichen Noten des Experten sogar noch tiefer angesetzt gewesen seien. Vor Gericht konnte die Studentin dann keine Erhöhung mehr erzielen. Das Bundesgericht, an das sich die Frau ebenfalls wandte, ist auf die Beschwerde nicht einmal eingegangen. Zur «schlechten» Note kommen nun also noch fast 2100 Franken Gerichtsgebühren. (jl)