Landesverweis und Geldstrafe
Brüder liefern sich Rennen im Aargau – mit Kindern im Auto!

Ein 27-jähriger Österreicher und sein Bruder lieferten sich ein Raserrennen. Dabei gefährdeten sie nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch das Leben ihrer Kinder. Dafür stand der junge Vater jetzt vor Gericht.
Publiziert: 29.09.2023 um 13:13 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2023 um 17:52 Uhr
Wegen einer Verfolgungsjagd erhält ein 27-jähriger Raser einen Landesverweis. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Statt einer gemütlichen Sonntagsausfahrt traten zwei Österreicher kräftig aufs Gaspedal: Am 23. Januar 2022 waren die beiden Brüder im Seetal unterwegs. Mit seinem BMW M3 überholte einer der beiden auf der Aarauerstrasse ein anderes Auto. Sein 27-jähriger Bruder fuhr mit Vollgas hinterher, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.

Dabei beschleunigte er seinen BMW M4 in der 80er-Zone auf 174 km/h. Während er mit seinem Bruder um die Wette raste, kamen ihnen zwei weitere Autos entgegen, ohne dass es zu einem Unfall kam. Mit dabei waren die Kinder der beiden Brüder: Auf dem Rücksitz des einen Auto sassen ein neunjähriger Bub und ein dreijähriges Mädchen, im anderen ein 13-jähriger Bub.

Angeklagter habe keine andere Wahl gehabt

Für die Verfolgungsjagd musste sich der 27-Jährige nun vor dem Bezirksgericht Lenzburg verantworten. Laut Staatsanwältin Regula Dössegger riskierte er nicht nur das Leben unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, sondern auch das seiner beiden Kinder. 

Vor Gericht erschien der junge Vater nicht. Gemäss seinem Anwalt habe der Angeklagte keine andere Wahl gehabt, als seinem Bruder zu folgen. Da er sich in der Gegend nicht auskannte, hätte er ihn sonst aus den Augen verloren. Ausserdem seien die Beschleunigungsgeräusche des BMW M4 kaum wahrnehmbar gewesen. Davon will die Staatsanwältin nichts wissen: «Man merkt schon, ob man 80 oder 179 km/h fährt.»

Landesverweis und Geldstrafe

Weil im Handschuhfach des Österreichers ein Schlagring gefunden wurde, wird ihm zudem ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, soll der Raser nichts vom Schlagring gewusst haben. Da auf einer Autobahnraststätte mehrere Personen sein Auto von innen besichtigt hätten, müsse er jemandem aus der Tasche gefallen sein. Wahrscheinlich habe dann seine Frau den Schlagring ins Handschuhfach gelegt. Die Staatsanwältin hielt die Eigentumsfrage jedoch für irrelevant.

Das Urteil für den 27-Jährigen: Eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine bedingte Geldstrafe von 4200 Franken und eine Busse von 3000 Franken. Zudem erhält der Österreicher einen Landesverweis von drei Jahren. Die Anklage gegen seinen Bruder wird in einem separaten Verfahren behandelt. (gs)

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