Angetrunken und doppelt so schnell wie erlaubt – so war der Ungar (38) am 31. Mai 2022 unterwegs. Mit 121 km/h raste er mit seinem Jaguar durch den Tunnel der Mutschellenstrasse in Richtung Spreitenbach AG – erlaubt wären auf der Strecke 60 km/h. Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Sie fordert wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Geldstrafe von 500 Franken.
Dafür hätte sich der 38-Jährige, der in Richterswil ZH wohnt, am Dienstag vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen – doch da weilte er noch in den Ferien in Budapest. Wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet, habe er den Termin laut seinem Verteidiger falsch im Kalender eingetragen. Der Mann habe vom Missgeschick erst am Vortag erfahren.
Neuer Termin statt Dispensation
In einem Telefongespräch mit seinem Mandanten habe er diesen gebeten, seine Flüge umzubuchen – doch das sei nicht möglich gewesen. «Es war ihm sehr peinlich», sagt der Anwalt.
Trotz zahlreicher Bemühungen um ein Dispensationsgesuch seitens des Verteidigers wurde dieses abgelehnt. Der Richter sagte, einem solchen Antrag werde nur stattgegeben, wenn zum einen wichtige Gründe vorlägen und zum anderen die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich sei. Beides sei hier nicht der Fall.
Der nächste Gerichtstermin des Ungarn ist dann Mitte Oktober. Dann dürfte er auch im Saal anwesend sein. Einen kleinen Seitenhieb konnte sich der Gerichtspräsident gegenüber dem Anwalt nicht verkneifen: «Vielleicht sollten Sie ihn zwei Tage vorher anrufen, um sicherzugehen, dass er den Termin richtig eingeschrieben hat». (sg)