Vor dem Obergericht des Kantons Aargau stand am Montag Pascal K.* (25) – der junge Mann, der im April 2019 am Bruggerberg seinen Kollegen Linus A.** (†24) in einer Höhle lebendig begraben hatte.
Eine Woche zuvor hatte der Schweizer den gleichen Kollegen im Tessin einen Steilhang hinuntergeschubst. Der 24-Jährige überlebte mit Glück nur leicht verletzt. Weil der Gestossene annahm, sie beide seien «beste Freunde», betrachteten er und seine Familie den Stoss als Versehen. Der Kollege hatte denn auch keinerlei Vorbehalte, erneut mit dem Beschuldigten loszuziehen.
Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Schweizer im Oktober 2022 wegen Mordes und versuchten Mordes sowie anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und zwei Monaten. Es ordnete zudem eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter an. Bei dieser ist kein Entlassungstermin festgelegt – die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab.
Schwer gestörter Täter
Das psychiatrische Gutachten hatte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung bei Pascal K. festgestellt. Zudem verfügt der junge Mann über eine verminderte Intelligenz und hat ADHS. Seit frühester Kindheit fiel er als aggressiv auf. Alle forensischen Tests ergaben hohe Risiko-Ergebnisse. Für die Tatzeit wurde ihm volle Schuldfähigkeit attestiert.
Mit dem Strafmass ging das Gericht über den Antrag der Anklage hinaus, die 16 Jahre und vier Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hatte für seinen geständigen Mandanten 12 Jahre und eine Massnahme für junge Erwachsene beantragt. Eine solche muss spätestens mit dem 30. Geburtstag enden.
Nun wurde das erstinstanzliche Urteil vom Aargauer Obergericht bestätigt: Wegen des «Höhlenmordes» vom Bruggerberg und eines früheren Vorfalls wurde Pascal K. zu einer Freiheitsstrafe von über 19 Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine stationäre Massnahme an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Verteidiger blieb beim Obergericht mit seinen Anträgen chancenlos. Er wollte erreichen, dass sein Mandant aufgrund seiner psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen wird. Dazu verlangte er ein neues oder ergänzendes psychiatrisches Gutachten.
Mordopfer zufällig entdeckt
Am 7. April 2019 hatte der Beschuldigte Linus A. unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu gebracht, am Bruggerberg in eine enge Höhle zu kriechen. Dann versperrte er den Eingang mit Felsbrocken und Erde.
Der lebendig Begrabene hatte keine Überlebenschance. Er erfror in der kalten Höhle. Ein Jahr später buddelten ortskundige Wanderer die zugeschüttete Höhle frei und entdeckten die Überreste des Toten. Im März 2021 wurde der Beschuldigte festgenommen. (SDA/nad/noo)
* Name bekannt
** Name geändert