Jetzt hat das Bezirksgericht Brugg AG sein Urteil gefällt: Pascal K.* (23) muss 19 Jahre und zwei Monate ins Gefängnis! Der IV-Bezüger hatte am 7. April 2019 seinen Freund Linus A.** (†24) lebendig in einer Höhle am Bruggerberg begraben – und dann bei der Höhle einen Cervelat gebrätelt.
Der Mörder erhält eine stationäre Massnahme für schwer gestörte Täter. Der Freiheitsentzug von 19 Jahren und zwei Monaten wird aufgeschoben zugunsten der Massnahme.
Vor der Urteilsbegründung sagte der Gerichtspräsident: «Sie sind dafür verantwortlich, Herr K. Sie sind der Totengräber von A.» Und er fügt an: «Das ist unfassbar, unbegreiflich, grausam und bestialisches, unmenschliches Handeln.» K. ist, anders als teils beim Prozess, beim Urteil anwesend. Regungslos nimmt er das Urteil entgegen. Dann lauscht er mit verschränkten Armen der Urteilsbegründung. Der Gerichtspräsident sagt weiter: «Ich sehe keine Reue. Nicht einen Millimeter weit.»
Nach dem Urteil steht die Mutter von K. auf und umarmt ihren Sohn lange innig. Dann wird der Mörder in Hand- und Fussfesseln zurück ins Gefängnis gebracht.
Hinterbliebene sprechen unter Tränen
Der Prozess gegen K. fand diese Woche aus Platz- und Sicherheitsgründen im Gebäude der mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim AG statt. Dort sprachen am Montag zuerst die Hinterbliebenen des 24-Jährigen. Sie erzählten unter Tränen von ihrem Leid.
Dann sprach der Gutachter. Er sagte, K. leide an ADHS, habe eine Persönlichkeitsstörung und einen IQ von 71. Er sei nur sehr schwer therapierbar. Die Ausführungen der Rechtsmedizinerin zum Todesverlauf von A., konnten seine Angehörigen kaum ertragen. Wieder weinten sie.
Pascal K. blieb dem Prozess meist fern
Und K.? Der war beim Prozess nur kurz im Gerichtssaal, wollte schon bald aufs WC und kam nicht mehr zurück. Er habe «Angst» vor den vielen Menschen. Er wollte lieber in einem Nebenraum weiter befragt werden – per Videoübertragung in den Gerichtssaal. Doch dort antwortete er meist mit: «Ich weiss es nicht mehr.»
Hingegen schien K. sich gerne selbst zu hören. Und auch im Nebenraum verlangte er Pausen – oder trank, das Gesäss gegen die Kamera gerichtet, Leitungswasser von einem Wasserhahn. Nach der Befragung blieb K. dem Prozess fern. Patrick Bürgi, der Anwalt der Opferfamilie, sagte am nächsten Tag vor Gericht: «Ein solches Verhalten ist feige und für die Hinterbliebenen des Opfers beinahe nicht ertragbar.»
Am Dienstag plädierte zuerst die Staatsanwältin. Sie sagte, dass K. bei der Tat «eiskalt» gewesen sei. Sie forderte 16 Jahre und vier Monate und eine stationäre Massnahme.
Verteidiger: «Es war eine spontane Tat»
Opferanwalt Bürgi sagte in seinem Plädoyer, dass ihm beim Lesen der Anklage die Worte fehlten. K. habe sein Opfer «regelrecht elendiglich verrecken» lassen. Sogar dem Verteidiger von K. fehlten «eigentlich» die Worte zur Tat. Er musste sie für seinen Klienten dann doch noch finden und sagte, dass die Tat «spontan» gewesen sei. Beim Motiv sprach er von «Neid», die K. auf das Leben von A. gehabt habe. Er forderte für K. zwölf Jahre und eine Massnahme für junge Erwachsene.
Beim letzten Wort von K. schüttelten die Opferangehörigen nur noch den Kopf. Zurück im Nebenraum las dieser von einem Blatt ab und sagte zur Familie von A.: «Ich entschuldigte mich, dass ich euren Sohn auf brutalste Art und Weise getötet habe.» Dann verabschiedete er sich mit den Worten: «Gut, das wäre es, glaube ich, gewesen.»
* Name bekannt ** Name geändert
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