Mit einem Grossaufgebot eilten Rettungskräfte am Donnerstagabend nach Nussbaumen AG. Erst gab es mehrere Explosionen in einer Tiefgarage, dann stand das Hochhaus in Flammen. Zwei Personen kamen dabei ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt.
Auch die Rega wurde aufgeboten. Doch der Einsatz der Kräfte aus der Luft wurde gestört. Eine Drohne behinderte die Arbeit. Die Kantonspolizei Aargau appellierte auf X: «Aufgrund Drohnen können Rettungshelikopter nicht mehr fliegen. Drohnenpiloten werden dringend gebeten, die Drohnen aus der Luft zu holen!»
Drohnen-Pilot riskiert Leben der Crew und des Patienten
«Wir konnten den Piloten nicht ausfindig machen, daher haben wir wegen der Dringlichkeit diesen Post auf X gemacht», erklärt die Kapo Aargau auf Anfrage von Blick. Kurz darauf sei die Drohne aus der Luft verschwunden. Ob dem Piloten jetzt Konsequenzen drohen, stehe aktuell nicht im Fokus der Ermittlungen.
Dass Drohnen die Rettung behindern, sei längst kein Einzelfall mehr, sagt Rega-Sprecher Adrian Schindler zu Blick. «Leider kommt das regelmässig vor. Die Drohnen, egal ob gross oder klein, gefährden das Leben der Einsatzkräfte und das Leben des Patienten.» Schliesslich müsse sich der Rega-Pilot auf andere Dinge konzentrieren. Etwa, dass der Helikopter eine bestimmte Position hält, wenn es zum Beispiel um die Rettung mit einer Winde in den Bergen geht.
Flugverbot rund um ein Unglück
Eine Drohne, die sich in unmittelbarer Nähe befindet, kann schnell eine Bedrohung werden. Denn: Der Helikopter-Pilot hat nicht immer genug Platz, um einer Drohne auszuweichen, wenn er sie sieht.
Das Problem kennt auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Darum gibt es auch klare Regeln für Drohnen bei Rettungseinsätzen. Grundsätzlich gelte in der Luftfahrt: Piloten dürfen Dritte in der Luft und am Boden nicht gefährden. Drohnenpiloten sollen sich deswegen bei Einsätzen von Rettungskräften fernhalten. Und die Drohnen sofort landen, sobald ein Helikopter zu sehen ist. Wer die Drohnen-Regeln verletzt, macht sich strafbar.
«Wer sich nicht an die luftfahrtrechtliche Vorgaben hält, verstösst gegen Art. 91 des Luftfahrtgesetzes. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten drohen Bussen bis zu 20'000 Franken», sagt Bazl-Sprecher Christian Schubert zu Blick.
Anschlag wird ausgeschlossen
Die genauen Hintergründe der Explosionen in Nussbaumen werden derzeit abgeklärt. Nur so viel ist schon klar: Die Polizei geht von einem Unfall aus. Eine Straftat oder ein Anschlag könne ausgeschlossen werden.
Die Statik der Wohngebäude werde derzeit abgeklärt. Es gibt demnach keine akute Gefahr, jedoch einsturzgefährdete Bereiche.
Nach Angaben von Wächter konnte ein Teil der rund 100 aus der Hochhaus-Siedlung evakuierten Personen bereits in der Nacht wieder in die Wohnungen zurückkehren. Für die übrigen Personen ist eine Anlaufstelle vor Ort eingerichtet worden.