Als die Frau aus dem Fricktal erfährt, dass eine unbekannte Person eine Meldung gegen sie beim Veterinäramt eingereicht hat, ist sie empört. Die Katzenfreundin wird beschuldigt, eine «Katzenzucht mit bis zu 200 Tieren» zu halten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die Tiere sollen laut Meldung im Keller wohnen.
Als Reaktion auf die Anschuldigungen erstattet die Katzenhalterin Anzeige wegen Verleumdung – und blitzt ab. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg will den Fall nicht aufnehmen. Es gebe nicht genügend Beweise, dass sie nicht wirklich eine Zucht mit 200 Katzen führe. Ein Argument, das auch das Veterinäramt stützt. Dieses dokumentierte bei einer Kontrolle nämlich Sichtungen von mehreren ausgewachsenen Katzen und Katzenwelpen an den Fenstern des Hauses. Laut der Akte habe es «regelrecht vor Katzen gewuselt». Dass ihre Klage zurückgewiesen wurde, passte der Katzenliebhaberin aber gar nicht.
Vorwurf sei in hohem Masse verwerflich
Es sei absurd, übertrieben und böswillig, ihr tierschutzwidrige Haltung ihrer Katzen vorzuwerfen. Es verletze sie in ihrer Ehre, solche Vorwürfe hören zu müssen. Darum zieht sie den Fall ans Obergericht weiter – und blitzt auch hier ab.
Die Beschuldigung, sie halte ihre Katzen im Keller, kann nicht genügend widerlegt werden. Bei der unüberblickbaren Anzahl ihrer tierischen Freunde ist laut Gericht nämlich anzuzweifeln, dass sie eine Übersicht darüber hat, wo genau sich ihre Katzen befinden.
Daher liegt es auch nahe, dass sie sich unkontrolliert vermehren und ihre Hygiene wahrscheinlich mangelhaft ist. Das Obergericht bleibt also dabei, die Beschwerde als «ungenügend» zu bezeichnen und sie daher abzuweisen. (zun)