Es ist ein besonders schlimmer Fall von Kinderpornografie: Bei einem Deutschen (47) aus dem Bezirk Bremgarten AG wurden über 1,4 Millionen illegale Dateien auf seinen Geräten gefunden. Viele davon wurden getauscht oder an Dritte weitergeleitet. Dies teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft vergangene Woche mit. Der Beschuldigte sitzt seit Frühling in Haft, soll laut Anklage für sechs Jahre in den Knast und zehn Jahre des Landes verwiesen werden.
Doch wer ist der Verhaftete? Recherchen von Blick zeigen: Es ist Armin P.* aus einem Dorf nahe der Grenze zum Kanton Zürich. «Ich habe hier damals die Polizei gesehen», sagt ein Bewohner des Wohnblock-Quartiers. «Erst kürzlich, als ich davon las, hat es bei mir geklingelt.»
Hat er zum Fenster heraus Kinder fotografiert?
Erschreckend: P., der seit 2008 in der Schweiz lebte, wohnte zuletzt mit seiner Frau (45) in einer Wohnung mit direkter Aussicht auf einen Kinderspielplatz – wie auch bei seinem Wohnort zuvor. «Er hätte gut Kinder fotografieren können», sagt eine Nachbarin. «Mich schüttelt es, wenn ich daran denke.»
Tatsächlich wird P. auch vorgeworfen, sich auf Spielplätzen und in Freizeitparks der Schweiz und in Deutschland aufgehalten und Kinder heimlich fotografiert zu haben. Das wahre Ausmass seiner Aktivitäten zeigte sich erst nach der Analyse seiner umfangreichen IT-Infrastruktur.
Ein Zimmer soll «immer geschlossen» gewesen sein
«Ich habe gehört, dass er ein Zimmer hatte, das immer geschlossen war», sagt eine weitere Nachbarin. Seine Frau soll «nichts von den Taten ihres Mannes gewusst» haben. Man habe die beiden selten gesehen. Inzwischen sei seine Frau zurück in Deutschland. Im Internet beschreibt sie ihren Beziehungsstatus als «getrennt». Auf eine Kontaktaufnahme von Blick reagierte sie nicht.
P. selber arbeitete im IT-Bereich. Er soll seine Dateien seit 2019 im Darknet verbreitet haben. Wie flog er auf? Die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Cybercrime der Staatsanwaltschaft Aargau hatten einen Hinweis der Kollegen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen in Deutschland erhalten. An den aufwendigen digitalen Ermittlungen waren dann auch Fachleute der Kapo Aargau beteiligt.
P. befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug
Laut Blick-Informationen soll P. von den Ermittlern unter anderem observiert worden sein. Dazu sagt Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft auf Nachfrage: «Wie die Strafverfolgungsbehörden den Mann überführen konnten, kann aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher aufgezeigt werden.»
Offenbar soll P. seine Opfer mit einer in seiner Tasche oder seinem Rucksack versteckten Kamera gefilmt und unter anderem eine Darknet-Seite betrieben haben, in der der Name «Baby» vorgekommen sein soll. Die Staatsanwaltschaft sagt dazu und zu den Einzelheiten des genauen Sachverhalts nichts. «Dies wird erst bei der Verhandlung vor Gericht aufgezeigt werden können», sagt Schuler. Nur so viel: «Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf sexuelle Handlungen mit Kindern durch den Beschuldigten.» Und: P. zeige sich bezüglich der ihm vorgeworfenen Tatbeständen «geständig». Er befinde sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Wann P. vor Gericht kommt, steht noch nicht fest. Eine Anwohnerin findet: «So einer ist krank und sollte nicht nur sechs Jahre erhalten, sondern nie mehr frei kommen.»
* Name geändert