Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren
Hat sich der Pädo-Trychler auch hier an Kindern vergriffen?

Ein junger Innerschweizer ist Anfang Jahr in Österreich verurteilt worden, weil er sich an Kindern vergriffen hat. Nun scheint es auch in der Schweiz einen Anfangsverdacht zu geben.
Publiziert: 04.09.2023 um 14:35 Uhr
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Aktualisiert: 04.09.2023 um 15:09 Uhr
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Pius F. wurde in Österreich verurteilt.
Foto: Screenshot
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Michael SahliReporter News

Ein übler Verdacht hat sich konkretisiert. Im Februar titelte Blick: «Hat der Pädo-Trychler auch in der Schweiz Kinder missbraucht?» Die Rede ist von Pius F.* (21), der die Schweizer Freiheitstrychler in Österreich hätte bekannt machen sollen – und sich stattdessen an Kindern verging. Anfang Jahr wurde der junge Mann in Österreich verurteilt. Das Gericht ging von mehr als zehn Opfern aus. Schon damals stellten Prozessbeobachter auch die Frage: Gibt es noch weitere Opfer?

Jetzt bestätigt die Staatsanwaltschaft Obwalden gegenüber der «Luzerner Zeitung»: Auch bei uns haben die Ermittler ein Strafverfahren gegen den Ex-Trychler eröffnet. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann ich jedoch keine weiteren Auskünfte erteilen», sagt der zuständige Staatsanwalt gegenüber der Zeitung.

Was zeigen die Akten aus Österreich?

Fest steht: Die österreichischen Ermittlungsbehörden haben den Schweizer Kollegen schon Anfang Jahr Akten zu Pius F. weitergeleitet. «Die Akten gilt es vorerst zu sichten», hiess es damals von der Staatsanwaltschaft. Und weiter: «Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird und wer dieses gegebenenfalls führen wird, wird sich zeigen.» Beim Bundesamt für Justiz bestätigte man, dass die österreichischen Behörden auf die Schweizer Kollegen zugegangen sind – Details wurden auch hier keine genannt.

Da Pius F. laut Medienberichten Videos und Fotos seiner Opfer besass, wäre es gut möglich, dass sich entsprechendes Material in den Akten befindet.

Pädo-Trychler erinnert sich an nichts

Anfang Jahr meldete sich der Verurteile auch bei Blick und gab an, keinerlei Erinnerung an Taten in der Schweiz zu haben: «In der Schweiz liegt nichts gegen mich vor.» Allerdings: Er habe an seine Taten in Österreich keinerlei Erinnerungen.

Ins Gefängnis musste Pius F. nicht, weil er als schuldunfähig gilt. Er leidet gemäss Gutachten an Schizophrenie und hat sich bereiterklärt zu einer Hormon-Therapie mit einer Depotspritze, wie österreichische Gerichtsberichterstatter berichten. Zu Blick meinte er: «Die Medikamente tun mir gut.»

*Name geändert

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