1,4 Millionen Dateien
Aargauer Staatsanwaltschaft gelingt Schlag gegen Kinderporno-Ring

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat den Betreiber einer Kinderpornografie-Tauschbörse im Darknet ermitteln und festnehmen können. Für den Deutschen (47) Beschuldigten aus dem Bezirk Bremgarten wird eine sechsjährige Freiheitsstrafe verlangt.
Publiziert: 27.09.2023 um 10:40 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2023 um 11:16 Uhr
Einem Deutschen aus dem Aargauer Bezirk Bremgarten wird die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. (Symbolbild)
Foto: MARTIAL TREZZINI

Ihm wird der Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen: Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat einen Betreiber festnehmen können. Auf den Geräten des Tatverdächtigen seien über 1,4 Millionen kinderpornografische Dateien gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mit. Eine Vielzahl dieser Dateien seien getauscht oder an Dritte weitergeleitet worden.

Im Frühling 2023 war am Wohnort des Beschuldigen im Bezirk Bremgarten eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Das wahre Ausmass der Aktivitäten des Mannes zeigte sich laut Staatsanwaltschaft erst nach Analyse der umfangreichen IT-Infrastruktur. Der Verdächtige hatte sich in Freizeitparks und auf Spielplätzen der Schweiz und in Deutschland aufgehalten und Kinder heimlich fotografiert. 

Drei weitere Betreiber in Verdacht

Diese Dateien verbreitete der Deutsche seit 2019 im Darknet und schickte sie teilweise direkt an Dritte. Durch die Anklage wurden noch drei weitere mutmassliche Beschuldigte entdeckt und an die entsprechenden Stellen vermittelt. 

Dem Täter auf die Spur gekommen waren die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Cybercrime der Staatsanwaltschaft Aargau durch einem Hinweis der Kollegen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen in Deutschland. An den aufwändigen digitalen Ermittlungen waren auch Fachleute der Kantonspolizei Aargau beteiligt.

Wegen Zugänglichmachen und Verbreiten von kinderpornografischem Material, dem Herstellen von eigenen Fotos und Videos sowie Konsum und Besitz der Dateien beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Zudem soll der Deutsche für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. (SDA)

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