Eine Aargauerin (22) wurde im Zug kontrolliert. Sie hat ein Generalabonnement (GA) auf ihrem Smartphone vorgezeigt. Allerdings hat der Kontrolleur Verdacht geschöpft – zurecht, wie sich herausstellte.
Die Kontrolle fand im Dezember 2022 statt, berichtet ArgoviaToday. Die Aargauerin befand sich im Zug auf der Strecke von Baden AG in Richtung Glanzenberg ZH. Bei der Kontrolle vermutete der SBB-Angestellte, dass es sich wahrscheinlich nicht um das GA der Passagierin handelt. Deshalb verlangte er einen Ausweis – ohne Erfolg.
GA war gesperrt
Weil sie keine Dokumente vorzeigen konnte, habe der Kontrolleur die Aargauerin aufgefordert, ein Personalienblatt auszufüllen. Das tat die Passagierin und setzte eine Unterschrift drunter.
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Das Problem: Sie zeigte das GA ihrer Schwester. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau hervor. Zudem heisst es, dass der Kontrolleur misstrauisch wurde, weil das GA zum Tatzeitpunkt gesperrt war.
Die Konsequenz: Die SBB zeigten die Aargauerin an. Die Passagierin machte sich damit unter anderem der Urkundenfälschung schuldig. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse von 400 Franken und Gebühren in Höhe von über 810 Franken bezahlen. (bab)