Aus seiner kleinen Garage in einem Schwyzer Dorf ist der graue BMW 330i Touring verschwunden. Er kommt auch nicht mehr zurück – das Amt für Justizvollzug verwertete das gute Stück. Die Einsprache des notorischen Verkehrssünders Manu E.* (60) hat das Kantonsgericht Schwyz abgeschmettert – und die Einsprachefrist hat er ungenutzt verstreichen lassen.
Seit 1984 ist E. schon ohne Führerausweis – nur fährt er seitdem trotzdem munter weiter. Als BLICK den Dauerdelinquenten zu Hause besucht, reagiert er freundlich. Er sei kein schlimmer Verkehrssünder, sagt er bestimmt. «Ich bin immer wieder gefahren, ja das stimmt. Aber ich habe mich an die Strassenverkehrsordnung gehalten.»
Als Automech immer wieder am Fahren
Er kämpfe jetzt mit seinem Anwalt, damit er die Fahrprüfung wieder machen darf – in einem anderen Kanton. In seinem Wohnkanton sei er gesperrt: «Ich bin Auto- und Motorradmech. Wie stellen Sie sich das vor ohne Billett? Ich bin darauf angewiesen.»
Das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts spricht eine andere Sprache. In der Urteilsbegründung steht die Liste der Vorstrafen. Sie ist lang. Ausserhalb des Kantons gibt es insgesamt 198 Einträge wegen Verkehrsdelikten. Angefangen hat alles mit dem Ausweisentzug vor 37 Jahren.
Lange Liste an Vergehen
Danach hat er in den Kantonen Luzern (100 Einträge), Zug (48 Einträge), Zürich (41 Einträge) und Basel-Landschaft (neun Einträge) im Verkehr gesündigt. Im Kanton Schwyz sammelte er von 2015 bis 2018 elf Verfügungen wegen «Fahrens trotz Entzug».
Im Strafregisterauszug stehen auch schlimmere Vergehen als Fahren trotz Billettentzug. In Zug wurde er 2015 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln vor dem Obergericht verurteilt sowie für Fahren ohne Haftpflichtversicherung und widerrechtliche Aneignung von Kontrollschildern.
Ob die Geschichte von Manu E. und seinen illegalen Fahrten auf Schweizer Strassen jetzt ohne seinen BMW ein Ende nimmt? Das Schwyzer Gericht bezweifelt das. Sein Verhalten zeuge von ausgesprochener Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte weiterhin ohne Fahrausweis fahren werde.
*Name geändert
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