Vor dem Bezirksgericht Horgen machte der Zürcher (23) einen entspannten und gut gelaunten Eindruck, obwohl dem notorischen Raser der Prozess gemacht wurde. Er lächelte die Anwesenden an, gab bereitwillig Auskunft.
Doch gegen S.T. * lag eine 36 Seiten lange Anklageschrift vor. Denn auf der Strasse verwandelte sich der Mann in einen Rowdy: Rasen innerorts, Rasen ausserorts. Rasen auf dem Hinterrad trotz Gegenverkehr und Velofahrern auf der gleichen Strasse. Fahren ohne Ausweis und Versicherung, Besitz von verbotener Pornografie, Waffen und Drogen.
Laut der Anklage hat er vorsätzlich elementare Verkehrsregeln missachtet und so das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern auf sich genommen. Namentlich durch krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen.
Der Raser dokumentierte seine irren Fahrten mit einer GoPro
In der Anklageschrift sind allein für das Jahr 2015 über 35 Übertretungen mit seiner damaligen Maschine, einer KTM 690 SMC, erwähnt. Dokumentiert sind die Rasereien mit Filmaufnahmen, die er mit einer GoPro-Kamera gemacht hatte.
Einer der krassesten Tage, an denen der Zürcher auf dem Motorrad die Strassen unsicher machte, war der 26. April 2015 in Horgen ZH. Zuerst fuhr er mit 108 km/h in der 50er-Zone auf der Seestrasse, dann filmte er sich mit 111 km/h in der 80er-Zone auf der Einsiedlerstrasse und bretterte dann mit 76 km/h durch die Oberdorfstrasse (50er-Zone). Weiter ging die Raserei durch die 50er-Zone in der Zugerstrasse mit 84 km/h und durch die Einsiedlerstrasse (95 km/h im 50er-Bereich).
Ohne Fahrausweis und Versicherung
Am 1. September 2015 wurde ihm der Fahrausweis entzogen. Trotzdem fuhr er weiter. Diesmal mit einer nicht eingelösten Husqvarna SM125. Und wieder filmte er sich bei den illegalen Fahrten.
Aufgeflogen ist der Raser nach einer Fluchtfahrt vor einer Polizeikontrolle am 24. Juni 2016. Er beschleunigte aus einem Kreisverkehr und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit eine lange Strecke auf dem Hinterrad. Schliesslich wendete er mittels Powerslide das Motorrad um 180 Grad und beschleunigte wieder.
Ein Polizeifahrzeug war ihm aber diesmal auf den Fersen. Die Beamten versuchten ihn anzuhalten, doch er flüchtete. Es nützte nichts, sie fanden ihn. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung entdeckten sie die belastenden Videos.
Pornos, Drogen, ein Schlagring
Und nicht nur das: Der junge Mann hatte auch zwei verbotene Pornofilme auf seinem Handy, in der Wohnung fanden die Polizisten fünf Gramm Marihuana, zwei Ecstasy-Tabletten und einen Schlagring.
Sämtliche Vorwürfe hatte S.T. bereits im Vorfeld akzeptiert, darum fand der Prozess im abgekürzten Verfahren statt. Der Zürcher kassierte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe von 800 Franken, beides bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss er die Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von über 10'000 Franken.
* Name der Redaktion bekannt