Ein Mann aus dem Kanton Schwyz erhält seit Jahren Strafen wegen Verkehrsdelikten. Für rund 200 musste er bereits geradestehen. Ausgestellt von Polizeikorps in Schwyz, Zug, Luzern, Zürich und Basel-Landschaft.
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat die Beschlagnahmung seines Autos – einem BMW – verfügt. Dagegen zog der Mann jetzt vors Kantonsgericht, das den Rekurs aber abschmetterte.
Niemand wisse, was die Zukunft bringt
Es war im April 2020, als die Schwyzer Kantonspolizei ihn zuletzt bei seinem Wohnort angehalten und wieder mal am Steuer erwischt hatte. Dabei gab der Mann zu, gar keinen Fahrausweis zu besitzen. Und auch, dass das nicht das erste Mal gewesen sein, an dem er trotz fehlender Fahrerlaubnis Auto gefahren sei. Vielmehr sei er bereits mehrmals dafür angezeigt worden.
Die Staatsanwaltschaft wollte bei der späteren Einvernahme im April 2020 wissen, ob er denn auch in Zukunft weiterhin ohne Ausweis Autofahren werde. «Niemand kann wissen, was in der Zukunft geschieht», soll der Mann darauf geantwortet haben.
Da war für die Staatsanwaltschaft klar: Das Auto des Mannes, ein BMW 330i Touring, muss beschlagnahmt werden. Gegen diese Anordnung legte der unverbesserliche Verkehrssünder jedoch Einspruch ein. Dieser wurde am Montag vor dem Schwyzer Kantonsgericht behandelt. Dabei machen die Richter allerdings kurzen Prozess mit dem Begehren.
Unbelehrbar und Uneinsichtig
«Das Verhalten zeugt von einer ausgesprochenen Unbelehrbarkeit beziehungsweise Uneinsichtigkeit, sodass davon ausgegangen werden muss, dass der Beschuldigte – sofern ihm das Fahrzeug belassen würde – weiterhin ohne Führerausweis fahren dürfte», hielt das Gericht laut «Bote der Urschweiz» fest und bejahte darum die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Der Mann, der seit Jahrzehnten eigentlich nicht Autofahren dürfte, verliert nun nach rund 200 Delikten endlich seinen Wagen. Ob damit das Problem gelöst sein dürfte, ist allerdings fraglich. In der langen Sündenliste des Mannes stehen nämlich auch diverse Fahrzeugdiebstähle, für die er sich schon verantworten musste.