Rentner-Rowdy K.S.* (80) hätte eigentlich gar nicht mehr Autofahren dürfen, als er am Montag in Lenzburg AG Elida Osmani (†19) totgefahren hat. Er musste sein Billett schon ein Mal abgeben. Muss K.S. nun ins Gefängnis?
Strafrechtsexperte Benjamin Brägger rechnet nicht damit. «Es wird in diesem Fall zu klären sein, ob es sich um eine fahrlässige Tötung handelt», sagt Brägger zu BLICK. Und bei fahrlässiger Tötung werde in der Regel eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen. Bedingt bedeutet: Der Verurteilte muss, lässt er sich während der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen, nicht ins Gefängnis.
Das Alter schützt nicht vor Strafe
Bekäme der Rentner dennoch eine unbedingte Freiheitsstrafe, müsste er die Haft trotz seines hohen Alters antreten. Es gebe jedoch Möglichkeiten eines Vollzugs in einem Altersheim oder in einer Gefängnisabteilung eines Spitals. «Einzelne Anstalten, wie jene in Pöschwies ZH oder Lenzburg AG, verfügen über spezielle Altersabteilungen für Gefangene», sagt Brägger.
Noch ist aber nicht geklärt, weshalb der Zahnarzt Osmani überfahren hat. Der Unfallhergang wird derzeit von der Polizei rekonstruiert. So lange gilt die Unschuldsvermutung. (fr)
* Name der Redaktion bekannt