Hier verstösst die Polizei gegen die Verkehrsregeln
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Leserreporter-Dashcam filmt es:Hier verstösst die Polizei gegen die Verkehrsregeln

Gleich zweimal!
Dashcam überführt Luzerner Polizisten als Verkehrssünder

Ein Video zeigt, wie die Polizei in Luzern gegen die Verkehrsregeln verstösst – gleich zweimal. Ein BLICK-Leserreporter machte die Aufnahmen mit seiner Dashcam.
Publiziert: 10.02.2020 um 19:13 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2021 um 16:27 Uhr
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In Luzern verstösst die Polizei gleich zweimal hintereinander gegen die Verkehrsregeln – eine Dashcam zeichnet alles auf.
Foto: Scrennshot
Martin Bruhin

BLICK-Leserreporter Fabio Gugliotta (19) ist am Samstagabend auf der Autobahn von Horw LU nach Luzern unterwegs. Er nimmt die Autobahnausfahrt Emmen-Süd. Anfang Seetalplatz kommts beinahe zum Crash mit einem Streifenwagen.

Gugliotta: «Ich war richtig eingespurt, die Polizei jedoch nicht», sagt er zu BLICK. Das Video zeigt, wie der Fahrer des Streifenwagens in der Linkskurve plötzlich die Spur wechselt – ohne zu blinken! Beim Manöver kollidiert es fast mit dem Auto von Gugliotta. «Im letzten Moment habe ich eine halbe Notbremsung durchgeführt», sagt er. Gugliotta hupt. «Aber der Polizei war es egal», sagt er.

Polizist wird gebüsst

Damit nicht genug. Das Polizeiauto fährt zügig weiter. Eine Person, die bei einem Fussgängerstreifen wartet, wird offenbar nicht beachtet – das Auto fährt einfach an ihr vorbei. «Wenn das jemand anderes gemacht hätte, dann hätte diese Person Ärger», sagt er zu BLICK.

Bei der Luzerner Polizei hat man Kenntnis von diesem Vorfall. Christian Bertschi, Chef der Kommunikation der Luzerner Polizei, sagt, dass sich Patrouillen der Luzerner Polizei wie alle anderen Autofahrerinnen und Autofahrer an die Verkehrsregeln zu halten hätten. Ausnahmen gibts nur für dringliche Fahrten mit Blaulicht und/oder Horn.

«Der Fahrzeuglenker dieser Patrouille hat beim Spurwechsel einen Fehler begangen, indem er nicht wie vorgeschrieben geblinkt hat», sagt Bertschi. Und: «Die Verkehrsübertretung wird gemäss den Strafbestimmungen des SVG geahndet», sagt er. Weitere strafbaren Handlung sind aus Sicht von Bertschi auf den Videobildern jedoch nicht erkennbar.

Für den fehlbaren Lenker heisst das: 100 Franken Busse fürs Nichtblinken!

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