Kriterien für AOC und AOP
Herkunfts-Labels sind Segen und Fluch zugleich

Die geschützten Herkunftsbezeichnungen für landwirtschaftliche Produkte geraten immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Im Jahr 2018 ging es um Emmentaler Käse und Bündner Trauben. Gerichtsverfahren und verrottende Trauben inklusive.
Publiziert: 14.07.2023 um 01:29 Uhr
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Im Jahr 2018 geriet ein Skandal rund um den Emmentaler AOP in die Schlagzeilen.
Foto: Keystone
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Martin MeulReporter News

Mit Labels wie AOC oder AOP-IGP soll die regionale Herkunft von Produkten gekennzeichnet und geschützt werden. Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine «starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion» haben. Dazu gehören zum Beispiel das Walliser Roggenbrot oder der Emmentaler Käse. Das Label AOC kommt unterdessen auch beim Wein zum Einsatz. Den Kunden sollen die Bezeichnungen Sicherheit geben, für die Produzenten soll Wertschöpfung entstehen.

Immer wieder gibt es aber Debatten um die Labels. Damit ein Produkt sich beispielsweise AOP nennen darf, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Klappt dies bei nur einer einzigen Anforderung nicht, ist das Label futsch.

Neuester Fall ist das Walliser Roggenbrot AOP. Weil die einzige Mühle im Wallis dicht gemacht wird, droht der Verlust des Labels. Denn für das Label muss das Mehl im Kanton gemahlen werden. Ausnahmen gibt es nicht. Für die Bäcker wäre der Verlust des Labels eine Katastrophe, denn für den Verkauf und die Vermarktung des Brotes ist die Bezeichnung AOP von grosser Bedeutung.

Der Fall der Milch für den Emmentaler

Im Jahr 2018 geriet der Fall der Freiämter Käserei Milchgold Käse AG in die Schlagzeilen. Die Käserei in Auw AG hatte die Milch für die Produktion von Emmentaler mit AOP-Label bei ihren Lieferanten nur jeden zweiten Tag abholen lassen. Gemäss den AOP-Auflagen muss dies aber jeden Tag passieren.

Die Folge: 24 Tonnen Käse wurden von Emmentaler zu Schmelzkäse deklassiert. Der verantwortliche Betriebsleiter wurde später wegen gewerbsmässigen Betrugs in Millionenhöhe, Urkundenfälschung und des Verstosses gegen das Emmentaler-AOP-Pflichtenheft zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Unter anderem hatte er über eine Million Franken an ungerechtfertigten Subventionen bezogen.

Die verrottenden Trauben in Graubünden

Ebenfalls im Jahr 2018 gab es im Kanton Graubünden Stunk. Hier waren die Winzer sauer auf das Label AOC. Die Appellation d'Origine Contrôlée garantiert Konsumenten, dass der Wein in einer Flasche auch wirklich aus jener Gegend stammt, die auf der Etikette deklariert wurde. Zudem sollen AOC-Standards die Qualität der Label-Weine sicherstellen. Die AOC-Standards sehen aber eine Erntebeschränkung vor. Es darf pro Quadratmeter Reben nur eine festgelegte Menge an Trauben geerntet werden.

Weil im Jahr 2018 besonders gute Bedingungen herrschten, hingen zu viel Trauben an den Rebstöcken. Die Folge: Die Winzer liessen die Trauben lieber hängen, weil sich die Ernte finanziell nicht lohnte.

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