«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen.
Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. «Dieser Entscheid ist noch nicht abschliessend und hat keinen Einfluss auf den bestehenden Schutz von Emmentaler in den Ländern, mit denen die Schweiz Staatsverträge über den Schutz von Herkunftsangaben abgeschlossen hat», sagt Urs Schluechter, Direktor Emmentaler Switzerland, auf Anfrage von Blick.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. «Wir werden den Entscheid in Ruhe analysieren und dann entscheiden, ob wir dagegen eine Klage beim EuGH (Europäischer Gerichtshof) einlegen oder nicht», sagt Schluechter weiter. (SDA/kae)