Der Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch wird die Lage vor allem für Restaurants oder Fitnesszentren vereinfachen: Künftig gelten Betriebe, die ab 1. November während 40 Tagen schliessen mussten, automatisch als Härtefälle.
In manchen Kantonen führt dies dazu, dass die gesetzlichen Grundlagen erneut angepasst werden müssen, teilweise sind Verzögerungen bei der Auszahlung die Folge. Dennoch begrüssen die Kantone den Schritt des Bundesrats. Denn dass die betroffenen Unternehmen Hilfe brauchen, darüber ist man sich einig; zudem soll der bürokratische Aufwand dank der neuen Vorgaben sinken.
Erst 26 Millionen Franken wurden ausbezahlt
Die grosse Frage ist nun, wie schnell die Hilfe bei den Unternehmen ankommt. Eine Umfrage von SonntagsBlick bei den Kantonen zeigt: Bisher floss erst ein Bruchteil der 2,5 Milliarden Franken, die Bund und Kantone für Härtefälle bereitgestellt haben. Laut den Kantonen wurden bisher lediglich 26 Millionen Franken Hilfsgelder ausbezahlt; das entspricht rund einem Prozent.
In Tat und Wahrheit dürfte der Betrag zwar um einiges höher liegen, weil manche der angefragten Kantone keine Angaben zur Höhe der ausbezahlten Gelder machten, andere hingegen die Anfrage gänzlich unbeantwortet liessen – darunter grosse Kantone wie die Waadt oder der Aargau.
Doch selbst wenn der bisher ausgezahlte Betrag in Wirklichkeit bei 30 oder 40 Millionen Franken liegt, bleibt die Summe im einstelligen Prozentbereich.
Gesuche werden noch zunehmen
Die positive Nachricht ist, dass in vielen Kantonen die Auszahlungen an Firmen in den nächsten Wochen erfolgen werden. Viele Unternehmen hatten ohnehin bisher keine Gesuche eingereicht, weil sie auf den Entscheid des Bundesrats von dieser Woche warteten.
Andere mussten erst noch Unterlagen besorgen, die dem Härtefallgesuch beizulegen sind – ein Prozess, der sich durch die Feiertage verzögert hat. Die Kantone gehen deshalb davon aus, dass die Anzahl eingereichter Gesuche in den nächsten Tagen und Wochen deutlich zunehmen wird.
Und damit auch die Höhe der gesprochenen Gelder.
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