Am 14. Juni konnte Alain Berset (50) vorübergehend aufatmen. Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments sprachen den Bundesrat von jeglichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der sogenannten Erpressungsaffäre frei.
Man stelle «weder Unregelmässigkeiten beim Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden noch einen missbräuchlichen Einsatz von Bundesmitteln» durch den Gesundheitsminister fest, hiess es im Untersuchungsbericht. Die «Weltwoche» hatte im September 2021 publik gemacht, dass der Freiburger Magistrat von einer ehemaligen Geliebten erpresst worden war.
Allerdings stiess der Persilschein der Aufseher bereits innerhalb der Kommission auf Kritik. Denn die Mitglieder hatten eben erfahren, dass E-Mails zwischen Bersets Ex-Generalsekretär und der Frau – ein essenzieller Teil der Akten – auf mysteriöse Weise «verschwunden» beziehungsweise beseitigt worden waren. Zuerst schrieben die Tamedia-Blätter über diese Kuriosität, und trotz der Skepsis verworfen die GPK-Leute mit einer knappen Mehrheit aus Linken und einem Teil der Bürgerlichen einen Antrag, den Untersuchungsbericht deswegen aufzuschieben.
Jetzt rollt die GPK den Fall trotzdem nochmals auf. Die für die Bundeskanzlei zuständige ständerätliche Subkommission der GPK wird das Rätsel der gelöschten Korrespondenz untersuchen. Mitte-Ständerat Daniel Fässler (61), der die Subkommission präsidiert, bestätigt gegenüber SonntagsBlick per SMS: «Das ist so angedacht, ja.»
Warum ging Bersets Intimus?
Für Berset dürfte diese Entwicklung höchst ungelegen kommen – just in diesen Tagen poppen allerlei News und Gerüchte um den Abgang seines Intimus auf. Mediensprecher Peter Lauener schmiss Anfang Monat den Bettel hin. Entgegen anfänglicher Spekulationen über seinen Gesundheitszustand oder strategische Differenzen machte später die Information die Runde, dass Lauener in ein Strafverfahren verwickelt ist.
Wie die «Weltwoche» aufgedeckt hat, geht es um einen mutmasslichen Fall von Amtsgeheimnisverletzung. Ein vertraulicher Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPdel) im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre landete 2021 vor seiner Publikation in der Presse. Was eine Strafanzeige der GPK zur Folge hatte.
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Kaum etwas hassen Parlamentarier mehr, als wenn ihre Kommissionsarbeit von Dritten an die Medien weitergereicht wird und sie die Kontrolle über den Spin verlieren. Sollte sich der Verdacht gegen Lauener erhärten – für den die Unschuldsvermutung gilt –, stellt sich die Frage, was Berset wusste. Schon der Anschein einer Involvierung könnte für ihn politisch höchst brenzlig werden.
Woher kam der Antrag?
Zumindest ein Indiz lässt aufhorchen: In der «NZZ» bestätigt der federführende ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti, dass Daten versiegelt wurden. Gut möglich, dass ein solcher Antrag aus Bersets Departement kam. Nun muss das Berner Zwangsmassnahmengericht über eine mögliche Freigabe entscheiden.
Marti sass einst für die SVP im Zürcher Kantonsparlament, er gilt als integer, aber knallhart. Als Zürcher Oberrichter machte er keinen Hehl daraus, was er von Geheimnisbrechern hält. Dem Hinweisgeber und ehemaligen Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer sagte er 2016 in einer Verhandlung: «Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller.»