Es ist alles korrekt abgelaufen beim Umgang mit der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset (50) durch seine frühere Geliebte. Zu diesem Schluss kommen die beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat.
Weder habe die Bundesanwaltschaft (BA) dem SP-Innenminister eine Vorzugsbehandlung zukommen lassen, noch habe die Bundeskriminalpolizei einen unverhältnismässig martialischen Polizeieinsatz am Wohnort der Erpresserin durchgeführt.
100'000 Franken verlangt
Dass der Bundesrat zuerst seinen damaligen Generalsekretär Lukas Bruhin involvierte, als Bersets frühere Freundin ihn um 100'000 Franken erpresste, und dass Bruhin dann versuchte, die Frau von ihrer Erpressung abzubringen, ist laut den GPK nicht zu beanstanden. Ebenso wenig, dass Berset später auch seinen damaligen Kommunikationschef Peter Lauener einbezog. Der Arbeitsaufwand der beiden sei vertretbar gewesen.
Auch dass Alain Berset am 23. September 2012 die Bundesratslimousine benutzte, um von einem Wochenende mit seiner Geliebten alleine aus Süddeutschland zurückzufahren, verstösst nicht gegen die Vorschriften, wie das die «NZZ am Sonntag» nahegelegt hatte.
Hotel selbst bezahlt
Vor allem aber hat Berset die Hotelübernachtung in Freiburg im Breisgau selbst beglichen und nicht – wie der Eindruck erweckt wurde – über die Bundeskasse abgerechnet.
Die umfangreichen Schwärzungen, die im Strafbefehl gegen die Erpresserin vorgenommen wurden, bewerten die Geschäftsprüfungskommissionen aus Respekt vor der Gewaltenteilung nicht. Damit bleibt nichts mehr übrig, was die beiden GPK zu beanstanden hätten.
Keine Fehler gemacht worden
Beim Umgang mit der versuchten Erpressung, die die «Weltwoche» publik gemacht hatte, sind aus Sicht der GPK-Mitglieder im Generalsekretariat des Innendepartements von Alain Berset sowie von Berset selbst damit keine Fehler gemacht worden.
Damit widersprechen die beiden GPK der Darstellung, Berset soll seine Bundesbeamten für die persönliche Geschichte «missbraucht und Steuergeld verschleudert» haben, was laut der «Weltwoche» aus der Strafakte hervorgehe. Mitarbeiter der GPK und die Präsidien der zuständigen GPK-Subkommissionen hatten jedoch Einblick in das Strafdossier und teilen diesen Eindruck nicht.