Einigung im Streit um Notfalltarife
Hausärzte atmen auf, Notfallpraxen bangen weiter

Ärzte und Versicherer haben sich im Streit um die Vergütung von Notfallbehandlungen geeinigt und damit einen drohenden Zusammenbruch der Versorgung abgewendet. Nur: Die Permanencen gehen dabei leer aus.
Publiziert: 22.12.2024 um 08:49 Uhr
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Angestellte Ärzte können Notfälle wieder abrechnen.
Foto: Keystone
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Lino SchaerenRedaktor

Jetzt also doch: Krankenversicherer und Ärzteverbände haben am Freitagnachmittag mitgeteilt, dass eine Lösung im Streit um die Notfallpauschalen gefunden werden konnte. Der Konflikt geht zurück auf ein Urteil des Bundesgerichts, das so ziemlich alle in der Gesundheitsbranche auf dem falschen Fuss erwischt hat.

Das höchste Gericht kam zum Schluss, dass nur noch Ärztinnen und Ärzte die Notfallpauschalen abrechnen dürfen, die nicht bei einer Institution angestellt sind. Die Pauschale beträgt je nach Tages- und Nachtzeit 110 oder 160 Franken. Das Verdikt hatte massive Folgen, da heute mehr als jeder zweite Hausarzt bei einer GmbH oder einer AG angestellt ist – sei es in einer Gruppenpraxis oder im eigenen Unternehmen.

«Versorgung wäre zusammengebrochen»

Weil der hausärztliche Notfalldienst ohne den Notfalltarif nicht finanziert werden kann, geriet die gesamte Versorgung in Gefahr. FMH-Direktorin Yvonne Gilli ist deshalb erleichtert über die Einigung kurz vor den Festtagen: «Ohne schnelle Lösung wäre die Notfallversorgung zusammengebrochen. Das wollte niemand.» Diese Dringlichkeit war laut Gilli die Basis für ein ernsthaftes Interesse aller Beteiligten an einer Einigung.

Die Übereinkunft geht auf einen Krisengipfel zwischen den Tarifpartnern, den Kantonen und dem Bund von vor zwei Wochen zurück. Die Einigung sieht vor, dass die Krankenkassen trotz Bundesgerichtsurteil keinen Unterschied machen zwischen selbständigen und angestellten Ärzten. Die massiven Rückforderungen der Versicherer, die etliche Arztpraxen in Existenznot stürzte, werden zudem sistiert. Hausärzte – und Notfallpatienten – können also aufatmen.

Permanencen gucken in die Röhre

Anders die Notfallpraxen und Walk-in-Kliniken. Sie sind von einem zweiten Urteil des Bundesgerichts bedroht. Laut diesem dürfen Praxen, die zu Randzeiten am Abend oder am Wochenende geöffnet haben, keine Dringlichkeitszuschläge mehr verrechnen. Auch wegen dieser tariflichen Neuinterpretation drohen Praxisschliessungen oder verkürzte Öffnungszeiten. Doch die Dringlichkeitspauschalen für Notfallpraxen sind nicht Teil der Einigung zwischen Ärzten und Versicherern.

Dies, obschon vor allem der Fall der Kinder-Notfallpraxis Swiss Medi Kids zuletzt Schlagzeilen machte. Die Praxis konnte sich nur retten, weil es ihr gelungen ist, mit den Krankenkassen einzeln Vereinbarungen abzuschliessen. Andere Notfallversorger versuchen Ähnliches, so etwa die Permanence Winterthur, wie Co-Leiterin Esther Wiesendanger sagt. Mit Swica sei kürzlich eine Einigung gelungen, man sei dankbar, dass die Versicherung die medizinisch sinnvolle und kostengünstige Versorgung schätze, sagt Wiesendanger. Sie hofft, dass Einigungen mit weiteren Kassen gelingen.

Ihre Praxis kämpft wie alle Permanencen derzeit für sich allein. Immerhin: Die Tarifpartner wollen bis Ende Januar auch für sie mögliche Lösungswege aufzeigen.

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