Die Erleichterung war riesig, der Deal gilt als «historisch»: Vergangene Woche kamen im Rahmen eines internationalen Gefangenenaustauschs 16 Häftlinge aus Russland frei. Darunter US-Amerikaner und Deutsche. Gemäss dem deutschen Auswärtigen Amts sitzt aber immer noch eine «niedrige» zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger in Russland hinter Gittern.
Schweizer Staatsangehörige harren aktuell keine in russischen Gefängnissen aus, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA auf Anfrage von Blick mitteilt. Zumindest hat das Amt keine Kenntnis von solchen. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges rät das EDA generell davon ab, in nicht dringlichen Fällen nach Russland zu reisen.
58 wegen Drogendelikten inhaftiert
Doch nicht nur in Russland können Reisende oder Auswanderer in die Fänge der Justiz geraten. Aktuell sitzen insgesamt 229 Schweizer Staatsangehörige im Ausland hinter Gittern fest. Die meisten (25) verbüssen eine Strafe in Frankreich. Das ist kein Zufall: In der Grande Nation lebt die grösste Gruppe Auslandsschweizer, gefolgt von Deutschland und Italien.
Von den insgesamt 229 Häftlingen wurden 58 wegen Drogendelikten inhaftiert. Die meisten sitzen in Deutschland und Spanien fest (je 6). 171 Schweizer wurden aus anderen Gründen verhaftet. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen macht das EDA hier keine weiteren Angaben.
Neben Nachbarländern wie Italien oder Frankreich tauchen in der Liste auch Länder auf, wo eine Haftstrafe ungemütlicher ausfallen dürfte. Fünf sitzen etwa aktuell in den Vereinigten Arabischen Emiraten hinter Gittern, zwei in Belarus, einer in Myanmar. Amnesty International warnte erst im März dieses Jahres vor «katastrophalen Haftbedingungen» in Belarus, insbesondere bei politischen Gefangenen.
EDA kann Schweizer nicht aus dem Knast holen
Wer im Ausland in eine Notlage gerät, kann die schweizerischen Vertretungen um Rat und Hilfe anfragen oder die Helpline des EDA kontaktieren. Das EDA hilft aber erst, wenn die Betroffenen «alles Zumutbare» versucht haben, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden, heisst es auf der Homepage des Amtes.
Auf Anfrage von Blick schreibt die Mediensprecherin, das EDA unterstütze Schweizer im Rahmen des «konsularischen Schutzes». Dabei müsse das Amt die Souveränität und die Rechtsordnung des jeweiligen Landes beachten. «Im Rahmen seiner Unterstützung kann es nicht Haftentlassungen erwirken oder in Gerichtsverfahren im Ausland eingreifen.»
Natallia Hersche kam nach 17 Monaten frei
Das EDA stellt nach eigenen Angaben aber sicher, dass das Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen gewahrt wird. Es informiert Angehörige und besucht die inhaftierte Person mindestens einmal pro Jahr – sofern dies möglich und von der Person erwünscht ist.
Ein berühmtes Beispiel einer Schweizerin im ausländischen Knast ist Natallia Hersche. 17 Monate sass die schweizerisch-weissrussische Doppelbürgerin und Demokratieaktivistin in einem Gefängnis in Belarus fest, ehe sie im Februar 2022 endlich freikam. Das EDA hatte sich intensiv und über eineinhalb Jahre hinweg für die Freilassung eingesetzt. Die Zeit hinter Gittern beschrieb Hersche zurück in der Schweiz als dunkles Kapitel: «Es war das Schlimmste, das ich erleben musste, es war Folter.»