Auf einen Blick
- Nachbarin baute vor 20 Jahren Wintergarten – seitdem herrscht Streit zwischen ihr und Verena Künzler
- Wintergarten blockiert Luftzufuhr zur Waschküche und mindert Wohnungswert
- Künzlers (81) Kampf gegen den Wintergarten blieb bisher erfolglos
Dieser Nachbarschaftsstreit brodelt seit 20 Jahren! Und eine Lösung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Für Verena Künzler (81) könnte die Auseinandersetzung richtig teuer werden, wenn sie ihre Wohnung altersbedingt verkaufen muss. «Falls ich die Wohnung so überhaupt verkaufen kann», seufzt sie.
Das Problem: Seit nunmehr zwei Jahrzehnten muss die Seniorin aus Niederwangen BE ihre Wäsche in ihrer Wohnung trocknen. Dabei hätte sie in ihrem Wohnblock eine eigene Waschküche. Doch mit der gibt es ein Problem. Die Luft ist nämlich so dick, dass der Raum eher einer Sauna gleicht. Wäsche zu trocknen, ist so unmöglich.
Das liegt daran, dass keine frische Luft in die Waschküche von Verena Künzler gelangt. Der Übeltäter: der Wintergarten der Nachbarin in Erdgeschoss des Blocks. Dieser wird kurz nach der Fertigstellung des Blocks nachgebaut. Direkt über dem Lüftungsschacht von Künzlers Waschküche! Seitdem ist Schluss mit frischer Luft und trockener Wäsche. Als Blick Verena Künzler trifft, klagt sie: «Das macht meine Waschküche unbrauchbar.»
Anwälte eingeschaltet
Seitdem tobt ein erbitterter Nachbarschaftsstreit. Künzler schaltet Anwälte ein, daraufhin verspricht die Nachbarin, die Glastür immer offen zu lassen, doch sie hält sich gemäss Künzler nicht daran. Vor einigen Jahren bietet die Nachbarin stattdessen an, die Glastür zu entfernen – wenn Künzler sämtliche Kosten und Aufwand übernimmt sowie zustimmt, eine Konventionalstrafe zu zahlen, sollte sie das Thema Wintergarten je wieder aufbringen. «Das habe ich natürlich nicht unterschrieben», so Künzler. Auch weil die Tür jederzeit wieder eingebaut werden könnte. «Und ich dürfte dann nichts mehr sagen.»
Erst durch einen Schlichtungsentscheid 2021 verbessert sich die Lage. «Im Sommer lässt sie die Wintergartentür jetzt meistens offen. Aber sobald es kälter wird, ist die Tür wieder regelmässig längere Zeiten zu – wie jetzt.» Und Künzler muss ihre Wäsche wieder in der Wohnung trocknen.
Sohn der Nachbarin: Sie sei «einzige Geschädigte in diesem sinnlosen Gezanke»
Ihre Nachbarn, die Besitzer des Wintergartens, sehen die Sache komplett anders. Auf Anfrage von Blick schreibt der Sohn von Künzlers Nachbarin, ebenfalls eine betagte Dame: Seine Mutter sei «die einzige Geschädigte in diesem sinnlosen Gezanke». Demnach habe sich Künzler erst jahrelang über Gerüche, später dann über fehlende Frischluft beschwert. «Obwohl meine Mutter seit über zehn Jahren die Tür permanent offen hat.»
Zudem macht der Sohn geltend, dass der Bau des Wintergartens keinesfalls überraschend kam, sondern von der Eigentümer-Gemeinschaft bewilligt wurde. Tatsächlich verhandelte die Eigentümer-Gemeinschaft 2004 über Wintergärten, wie der damalige Chef der Marazzi AG, die Bauherrin der Blöcke, in einem Schreiben bestätigt. Demnach wurden Balkonverglasungen in den oberen Stockwerken bewilligt, Verglasungen im EG seien dagegen «nie die Absicht» gewesen – insbesondere wegen der Belüftung der Waschküchen. Trotzdem wurde die Erdgeschosswohnung verglast.
Mehrfach bittet Künzler ihre Heimatgemeinde Köniz um Erklärung, die antwortet immer gleich: Der Wintergarten verstosse nicht gegen Gesetze, daher sei die Baubewilligung korrekt erteilt worden. Dennoch stuft die Gemeinde den Wintergarten bereits 2007 als «Fehlkonstruktion» ein und empfiehlt Künzler, sie solle zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Ein Problem beim Verkauf
Neben der nicht richtig nutzbaren Waschküche kommt auf die Seniorin nun ein weiteres Problem zu. «Der Wintergarten der Nachbarin mindert den Wert meiner Wohnung. Es ist fraglich, ob ich sie eines Tages überhaupt verkaufen kann», sagt Künzler. Das wird die 81-Jährige früher oder später aber tun müssen – oder die Wohnung ihrem Sohn überlassen. «Ich will ihm aber keine Probleme aufhalsen.» Zweimal hatte sie bereits potenzielle Wohnungskäufer bei sich. «Beide Personen waren begeistert von der Wohnung – bis sie den Wintergarten über der Waschküche gesehen haben. Dann sind sie gegangen.»
Verena Künzler ist frustriert, denn von der Hausverwaltung, der Privera AG, wird es keine grosse Hilfe geben. «Gestützt darauf, dass die besagte Verglasung bis dato nicht zurückgebaut werden musste, kann davon ausgegangen werden, dass die Stockwerkeigentümerin zivil- und strafrechtlich nicht obsiegte», schreibt Privera auf Anfrage von Blick. Man sei der Ansicht, dass man sich stets korrekt gegenüber der Stockwerkeigentümerin verhalten und sie dort, wo möglich, auch unterstützt habe.