Ein pensionierter Modelleisenbähnler aus dem Zürcher Weinland muss nach über 30 Jahren seine heissgeliebte Bahnanlage abreissen.
Der Grund: Die Anlage in seinem Garten steht in einer Landwirtschaftszone, wo solche Bauten verboten sind. Im Dezember 2022 hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich deshalb entschieden, dass er die Modelleisenbahn abbrechen muss, wie Keystone-SDA berichtet. «Mein Hobby ist zerstört worden», bringt der Mann seine Situation gegenüber dem «Landboten» auf den Punkt.
Seit über 30 Jahren baut er an der Anlage herum
In seine Leidenschaft hatte der Bähnler unzählige Stunden harter Arbeit investiert. Seit den 90er-Jahren habe er an der Anlage herumgetüftelt und sie stets weiter ausgebaut. Zwei verschiedene Spuren, eine 80 Meter, die andere 55 Meter lang, habe er in seinem Garten gebaut. Nun muss alles weg.
Bereits im Kindesalter sei der Bähnler von Modelleisenbahnen fasziniert gewesen. Er arbeitete im Laufe seines Berufslebens auch in der Eisenbahnindustrie. Kein Wunder, hat er beim Bau seiner Anlage auf jedes Detail geachtet und sie seither tadellos gepflegt. Einige der Züge und Güterwagen habe er selber in der hauseigenen Werkstatt angefertigt, erzählt er der Zeitung. Teilweise mit einem 3D-Drucker.
Im Frühling habe er jeweils Schiene um Schiene mit einem Gummi geputzt und im Sommer die Sträucher um die Bahn zurückgeschnitten.
Wegen Landwirtschaftszone muss Bahn abgebaut werden
Dass sein Garten in einer Landwirtschaftszone liegt, habe der Bähnler all die Jahre nicht gewusst. Es habe ihn aus den Socken gehauen, als er dies vor rund zwei Jahren von der Baudirektion erfahren habe.
Denn seitdem er das Grundstück im Jahr 1990 bezogen habe, habe es vonseiten der Gemeinde immer geheissen, dass in seinem Garten eine Freihaltezone sei. Dem Bau einer Modelleisenbahn habe daher nichts im Weg gestanden. Weil die Vereinbarung allerdings nie schriftlich festgehalten wurde, stand der Bähnler beim Gerichtsprozess mit leeren Händen da.
Fast wäre der Mann noch glimpflich aus der Sache herausgekommen. Denn die Vorinstanz, in diesem Fall das Baurekursgericht, hatte den Abbruch noch als unverhältnismässig betrachtet. Der Mann hätte seine Bahn also weiterhin betreiben können.
Nachbar bodigte die Anlage definitiv vor Gericht
Im letzten Moment funkte ihm jedoch ein Nachbar dazwischen und legte Rekurs gegen das Urteil ein. Vor dem Verwaltungsgericht erhielt dieser dann Recht. «Es gehört zur zumutbaren Aufmerksamkeit und Sorgfalt, sich beim Kauf eines Grundstücks, spätestens aber vor der Erstellung von Bauten und Anlagen auf diesem, über dessen Zonenzugehörigkeit zu informieren», hält das Verwaltungsgericht fest.
Satte 4500 Franken muss der Bähnler nun seinem Nachbarn als Entschädigung für dessen Aufwände bezahlen. Die Gerichtskosten von 8000 Franken werden ihm ebenfalls verrechnet.
Der Bähnler hätte das Urteil zwar noch vor das Bundesgericht weiterziehen können, jedoch habe er sich gemeinsam mit seiner Frau dagegen entschieden. «Wir sahen keine realistische Chance mehr, dass dort anders entschieden wird.»
Nun muss er seine Modelleisenbahn also definitiv abbauen. 30 Jahre Herzensarbeit einfach so weg. Für den Bähnler besonders hart. «Es ist ein Stück meines Lebens.» (ced)