Kampfhunde- und Hells-Angels-Fan Ralf K. (36) wird vorgeworfen, seine Freundin Martina B. (†38) am 25. Dezember 2020 erschossen zu haben. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des seit über einem Jahr inhaftierten Mannes abgewiesen. Ralf K. bleibt somit in Untersuchungshaft.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Sicht des Berner Obergerichts, wonach beim Beschuldigten von Wiederholungsgefahr auszugehen sei. Der Möchtegern-Rocker meldete sich nach der mutmasslichen Tat bei der Polizei und sagte aus, seine Freundin und er hätten mit einer Waffe rumgeblödelt. Dabei habe sich ein Schuss gelöst.
Geschilderter Hergang unwahrscheinlich
Genaueres konnte der Mann in den Einvernahmen nicht zum Tathergang sagen, wie aus dem Urteil der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung hervor geht. Eine Tatrekonstruktion zeigte, dass die Darstellung von Ralf K. unwahrscheinlich ist. Befragungen früherer Partnerinnen des Mannes offenbarten zudem, dass er auch ihnen gegenüber gewalttätig gewesen war.
Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte beim Ralf K. eine Störung aufgrund des Konsums verschiedener psychotroper Substanzen sowie eine Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis und weiteren Stoffen. Zudem stellte der Gutachter eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen fest.
Zum Tatzeitpunkt hatte Ralf K. mindestens 2,33 Promille Alkohol im Blut. Ausserdem wurde er positiv auf Cannabis getestet. Der Gutachter geht davon aus, dass der Beschuldigte unter Drogeneinfluss wieder vergleichbare Taten begehen könnte. (SDA/noo)
* Name geändert