Sybille T. muss Restaurant-Besuch wegen Krankheit absagen – und trotzdem komplettes Menü zahlen
«Das ist einfach eine Frechheit»

Weil sie krank im Bett lag, konnte Sybille T. nicht am Cousin-Treffen im Schloss Schadau in Thun BE teilnehmen. Die Quittung für die kurzfristige Absage kam prompt: Das bestellte Menü musste sie komplett bezahlen. Die ehemalige Gastronomin ist empört.
Publiziert: 24.09.2023 um 18:24 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2023 um 20:20 Uhr
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Am Aareausfluss aus dem Thunersee steht ein Lustschlösschen.
Foto: interlaken.ch
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Luisa ItaRedaktorin «Food»

Monatelang hatte sich Sybille T.* (56) auf das jährliche Treffen letzten Samstag mit ihren Cousins und Cousinen gefreut. «Dieses Mal hat mein Cousin aus Thun den Event organisiert und das Schloss Schadau als Location ausgesucht», erzählt sie im Gespräch mit Blick. Doch leider musste die Zusammenkunft schlussendlich ohne T. stattfinden.

«Mein Mann hatte schon am Montag starke Grippesymptome», berichtet sie. Ein Covid-Test sei positiv ausgefallen, ihr selbst sei es aber gut gegangen – bis am Freitag. «Plötzlich hat mich ein extrem starker Migräneanfall übermannt. Ich musste mich bei der Arbeit abmelden, hätte mich beinahe übergeben und die Schmerzmittel haben auch nicht wirklich gewirkt.» 

140 Franken ausgegeben – für nichts!

Zu diesem Zeitpunkt sei Sybille T. trotzdem noch überzeugt gewesen, dass sie am nächsten Tag zumindest wieder halbwegs fit und reisefähig sei, um am Familientreffen teilzunehmen: «Aber es ging wirklich nicht. In der Nacht auf Samstag habe ich um 2 Uhr morgens meinem Cousin, der alles organisiert hat, eine Nachricht geschrieben und mitgeteilt, dass mein Mann und ich nicht kommen könnten. Er hat uns dann am nächsten Morgen direkt abgemeldet.» Natürlich habe sie dem Organisator auch mitgeteilt, eventuell anfallende Stornierungskosten zu übernehmen: «Aber was dann kam, damit habe ich echt nicht gerechnet.»

Das Schloss Schadau verrechnete der Migräne-Geplagten die vollen Kosten für zwei Personen – einfach ohne Getränke: «140 Franken mussten wir bezahlen – also das komplette Menü, welches wir bestellt hatten. Das ist viel Geld für mich!» T., die selbst jahrelang in der Gastronomie gearbeitet und gewirtet habe, versteht die Welt nicht mehr. «So etwas habe ich noch nie erlebt. Dass ich den Warenwert, also beispielsweise das zu viel bestellte Lamm-Entrecôte, übernehmen muss, wäre ja in Ordnung gewesen. Aber den ganzen Preis? Damit bezahlt man ja auch die Dienstleistung, also den Service – und davon haben wir schliesslich nicht profitiert. Eine Frechheit!», findet sie. 

«Wir sehen uns als kulanten Gastgeber»

In ihrem Ärger habe sie das Schloss Schadau in Thun BE per E-Mail kontaktiert. Die Antwort: «Wir denken, dass wir mit der Praxis, die nur am selben Tag abgesagten oder nicht erschienen Gäste zu verrechnen, im Vergleich mit gleich gestellten Gastronomie- und Hotelbetrieben äusserst kulant sind.» Ähnliche Betriebe würden schon bei Absagen weniger als 30 Tage im Voraus den vollen Preis verrechnen.

Gegenüber Blick erklärt der Gastrobetrieb, man wolle alle Kunden gleich behandeln – auch wenn die zwei Absagen bei dieser Reservation für insgesamt 22 Personen nicht gross ins Gewicht gefallen seien. Dennoch: Das Essen sei bereits vorbereitet gewesen, der Tisch gedeckt und das Service-Personal für den besagten Tag aufgeboten. Falls Sybille T. das gewünscht hätte, hätte man ihr das Menü auch zum Abholen oder Mitnehmen eingepackt: «Ob dies mit Rucola-Salat, Lamm-Entrecôte mit Piemonteser-Kruste und Passionsfruchtsorbet jedoch noch in einer essbaren Qualität zufriedenstellend erfolgt wäre, ist bei diesem Menü etwas schwierig zu sagen.»

*Name geändert 

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