Die Stadt Bern hat insgesamt 18 Massnahmenkritiker zur Kasse gebeten, die bei Corona-Demos im Jahr 2021 straffällig wurden. Ihnen wurden insgesamt 4900 Franken der Polizeikosten in Rechnung gestellt. Das schrieb der Gemeinderat in seinem am Montag veröffentlichten Begründungsbericht auf eine Interfraktionelle Motion.
Diese drehte sich um die Möglichkeit, Polizeikosten an Demoveranstalter und gewalttätige Teilnehmer zu überwälzen, wenn die Kundgebung aus dem Ruder läuft. Der Kanton Bern lässt das zu. Die Stadt Bern verzichtet darauf aber in der Regel, weil der Stadtrat das so im Kundgebungsreglement verankert hat.
Allerdings betreffe das nur grundrechtlich geschützte Kundgebungen, rief der Gemeinderat in Erinnerung. Wenn bei einer Kundgebung die Gewalt derart eskaliere, dass die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund trete, könne der Grundrechtsschutz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts entfallen.
Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Gewalt gegen Beamte
Genau dies sei bei den Demonstrationen gegen die Corona-Politik im Jahr 2021 der Fall gewesen. Die Stadt habe bisher 18 Demo-Teilnehmer zur Kasse gebeten, die beispielsweise wegen Landfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt gegen Beamte oder Sachbeschädigung verurteilt worden seien.
Die Höhe der weiterverrechneten Kosten bewegte sich zwischen 200 und 1000 Franken pro Person. Insgesamt kamen so 4900 Franken zusammen. Gemäss früheren Angaben verursachte jede unbewilligte Corona-Demo im Herbst 2021 Polizeikosten zwischen 100'000 und 200'000 Franken.
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sei gewahrt, schrieb der Gemeinderat. Dies zeige sich auch daran, dass 17 von 18 Personen die Kostenüberwälzung akzeptiert hätten. Nur eine Person habe sie mittels Beschwerde angefochten.