Ralf K. (35) erschoss an Weihnachten seine Freundin in Bolligen BE – Blick hatte exklusiv Einblick in die Akten
Möchtegern-Rocker prahlt im Knast mit seiner Tat!

Ralf K. soll vor gut einem Jahr seine Freundin in Bolligen BE erschossen haben – nun hat Blick exklusive Details aus den Akten. Während er bei den Einvernahmen tränenreich seine Einsicht beteuert, prahlt der Angeklagte im Knast mit seiner Tat.
Publiziert: 28.01.2022 um 20:25 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2022 um 14:24 Uhr
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So zeigte sich der mutmassliche Schütze von Bolligen BE in den sozialen Medien. An Weihnachten 2020 soll er seine Freundin erschossen haben.
Luisa Ita

Sie starb an Weihnachten: Am 25. Dezember 2020 soll Möchtegern-Rocker und Kampfhunde-Fan Ralf K.* (35) seine Freundin Martina B.* (†38) in Bolligen BE mit einem Kopfschuss aus bloss etwa 20 bis 60 Zentimetern Entfernung regelrecht hingerichtet haben. Erst Mitte Januar wurde bekannt, dass der Hells-Angels-Sympathisant ein Haftentlassungsgesuch gestellt hatte und damit bis vor Bundesgericht abgeblitzt war. Nun hat Blick neue exklusive Details aus den geheimen Akten.

Sie sei «seine Göttin, seine Frau, sein Leben gewesen», wird der mutmassliche Killer bei einer Einvernahme bei der Kantonspolizei Bern zitiert. Die Tat: angeblich ein schrecklicher Unfall. Die Knarre habe sich der Sozialhilfeempfänger etwa zwei Monate zuvor an der Zürcher Langstrasse gekauft, da er bei Drogendealern 9000 Franken Schulden gehabt habe und von ihnen bedroht worden sei. Er habe sie immer unter seinem Bett gehabt.

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War die Tote schwanger?

Wie die Waffe am verhängnisvollen Weihnachtstag vom Schlafzimmer in die Küche kam, daran will er sich aber nicht erinnern können – er macht ein «Blackout» geltend. Er gibt zwar zu, dass es im Vorfeld der Tat noch einen Streit um verschwundene 1400 Franken gegeben habe. Er und seine Partnerin hätten dann aber Spässe gemacht und beim «Blödeln» habe sich wohl ein Schuss gelöst, zuvor habe er schon Whiskey und Rotwein getrunken. Die Bilder seiner zappelnden Freundin am Boden seien seine ersten Erinnerungen. Er selbst habe dann den Notruf gewählt und die Tat am Telefon gestanden.

Danach habe er auch noch einen positiven Schwangerschaftstest bei der Toten gefunden und sich Vorwürfe gemacht, zwei Leben ausgelöscht zu haben. Weiter soll das Paar, das sich etwa vier Jahre zuvor beim Chatten kennengelernt hatte, einen Kinderwunsch gehegt und bereits mehrere Male ein Kind verloren haben. Später konnte von den Rechtsmedizinern aber keine Schwangerschaft bei dem Leichnam festgestellt werden.

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Widersprüchliche Aussagen beim Gutachter

Seit seiner Verhaftung wurde der mutmassliche Drogendealer mehrfach verhört. Bei einer Befragung vermerkten die Beamten, dass er immer wieder stark geweint und sich sogar übergeben habe. Auch während der Sitzungen mit dem Gutachter hat K. seinen Emotionen offenbar freien Lauf gelassen – das Wechselbad der Gefühle sei aber manchmal auffällig schnell gewesen, heisst es.

Auf seinen Knöcheln hat der Häftling, der seit der Tat gemäss eigener Aussage 28 Kilo zugenommen hat, die Buchstaben «ACAB» tätowiert. Diese stehen üblicherweise als Abkürzung für «All Cops Are Bastards» – zu Deutsch: «Alle Polizisten sind Bastarde.» Vom Gutachter darauf angesprochen, gab der Hells-Angels-Sympathisant aber offenbar an, dass es sich lediglich um Initialen guter Freunde handle, und zählte diese auf. Bei einem früheren Gespräch soll er noch eine andere Ausrede parat gehabt haben: Er habe damals erklärt, dass es sich beim letzten Buchstaben gar nicht um ein B, sondern um ein R handeln würde.

Ralf K. plötzlich gläubig

Nicht der einzige Widerspruch, in den sich der unter anderem wegen Einbrüchen vorbestrafte Mann verstrickt haben soll. Der Gutachter beschreibt etwa auch, dass er angebe, zu Gott gefunden zu haben. «Beim ersten und zweiten Gespräch erschien er mit einem Rosenkranz, welchen er um das rechte Handgelenk gewickelt hatte», schreibt er. «Beim dritten Gespräch trug er diesen nicht. Auf Nachfrage, warum er dieses Mal keinen Rosenkranz um das Handgelenk gewickelt trage, musste er zunächst einmal nachfragen, was ein Rosenkranz ist.»

Auch soll er ausgesagt haben, dass ihm die Putzarbeiten im Gefängnis guttun würden und die Psychologin eine wichtige Bezugsperson für ihn geworden sei. Doch laut dem Experten habe sich der mutmassliche Killer den Namen seiner angeblich wichtigen Bezugsperson auch nach mehreren Sitzungen nicht merken können und immer nur von «der Dame» gesprochen. Zudem habe er das Gesprächsangebot nicht regelmässig wahrgenommen.

Sind die Tränen der Reue echt?

Mehrfach erwähnt der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, dass sich der Beschuldigte während der Untersuchung bemühte, sich in einem möglichst guten Licht zu präsentieren. Dass er sich nicht an die Tat erinnern könne, sei jedoch eher eine «Schutzbehauptung».

Das Intelligenzniveau des Schützen von Bolligen bewege sich im unteren Normbereich, der Experte attestiert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen sowie eine Drogen- und Alkoholabhängigkeit: Er erfülle das «Konstrukt eines Psychopathen» und es gebe ein erhöhtes Risiko, dass er erneut zur Tat schreiten könnte.

Möchtegern-Rocker prahlt im Knast mit seiner Tat!

Tränen der Reue hat der Angeklagte gemäss dem rund 100-seitigen Dokument viele vergossen, doch die Einsicht dürfte gemäss Gutachter wohl eher oberflächlich sein. Von einem Mithäftling hat er nämlich auf Umwegen erfahren, dass Ralf K. im Knast offenbar mit seiner Tat prahlt! Der besagte Sträfling sei neu auf dem Stockwerk des mutmasslichen Killers eingezogen, als dieser auf ihn zugegangen sei und ihn gefragt habe, «ob er denn nichts von seinem Delikt in der Presse gehört hätte».

Der Experte habe daraufhin seine Einschätzung sogar noch einmal überprüft – jedoch habe er an seinem Bericht festgehalten. Er hätte bereits zuvor dokumentiert gehabt, dass «die von ihm geäusserte Reue teilweise nicht authentisch erschien» und er die Schuld auf andere abzuschieben versuche, etwa auf seine Kindheit und die Erziehung. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass der Kampfhunde-Fan eine langjährige Therapie braucht. Darüber wird aber ein Gericht befinden müssen, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

* Namen geändert

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