Der private Parkplatz vor der Lyssacher Einkaufsmeile ist am Dienstagmorgen wie leer gefegt: Vielleicht, weil die Menschen von der üblen Masche des P+R-Besitzers in den Medien gelesen haben? Der «Beobachter» berichtet nämlich von einer dreisten Abzocke: Lukas Z.* hatte im März 2022 auf dem Parkplatz parkiert – ohne zu bezahlen. Eine Busse habe er dafür aber nie gekriegt. Erst etwa ein Jahr später habe er plötzlich doch noch Post gekriegt: Eine Betreibungsandrohung!
Ausserdem soll der Inhaber des privaten Parkplatzes mit strafrechtlichen Schritten gedroht haben. Er forderte von Lukas Z. mehr als 300 Franken innert 14 Tagen, so könne er sich die Aufwendungen für eine Betreibung oder eine Gerichtsverhandlung sparen. Das Ganze hat offenbar System: Der Parkplatz hat auf Google viele schlechte Bewertungen von Menschen, die ähnliches erlebt haben. Der Inhaber des Parkplatzes liess Blick jedoch durch seinen Mitarbeiter ausrichten, dass sich die Firma dazu nicht äussern wolle. Fakt ist aber: Mit der Anzeigen-Drohung ist jetzt offiziell Schluss!
Fertig mit Strafanzeigen für Privat-Parkplätze!
Rechtsanwalt Lukas Blättler (49) hat für eine Mandantin vor dem Zürcher Obergericht ein neues Urteil erwirkt, das solchen Parkplatz-Abzockern das Handwerk legt. Die Frau stellte ihr Fahrzeug in einer Zürcher Gemeinde auf einem vergleichbaren Parkfeld ab: Es hatte dort ebenfalls ein richterliches Verbot mit Androhung von Geldstrafen – so, wie auch in Lyssach. Durch das Schild ist es den Autolenkern verboten, ihr Fahrzeug ohne die Entrichtung der Parkgebühren auf dem privaten Platz abzustellen. Sobald die Bezahlung erfolgt, ist das Parkieren jedoch rechtens.
Besagte Frau bezahlte zwar die Gebühr, überschritt jedoch die gebuchte Parkzeit und wurde gebüsst. «Das Obergericht Zürich hat – wie auch das Bundesgericht in einem parallel beurteilten Fall aus dem Kanton Luzern – nun aber entschieden, dass diese richterlichen Verbote nicht dafür da sind, dass der Staat quasi als Inkasso-Büro für solche Parkplatz-Betreiber fungiert», führt Blättler aus. «Es hat meine Mandantin freigesprochen und begründet, dass das Ziel eines richterlichen Verbotes der Schutz von privatem Besitz sei. Der Parkplatz sei aber ja genau dafür da, dass man darauf parkieren darf – der Besitz ist gerade nicht gestört.»
Parkbussen-Urteil hat hohe Wellen geworfen
Die Mandantin des Anwalts musste die Busse schlussendlich nicht bezahlen. «Diese Urteile haben durchaus hohe Wellen geworfen, da damit die alte Regelung abgelöst wird und künftig Parkplatz-Betreiber nicht mehr mit strafrechtlichen Schritten drohen können», führt der Rechtsanwalt weiter aus. «Das wäre ansonsten Nötigung, denn durch dieses Bundesgerichtsurteil ist ja jetzt klar, dass gar keine Strafanzeige mehr möglich ist in so einem Fall.»
Dies sei aber keine Einladung zum Gratis-Parkieren: «Der private Parkplatz-Inhaber kann fehlbare Autolenker natürlich weiterhin betreiben, wenn sie die verlangte Gebühr nicht entrichten. Jedoch ist keine Anzeige mehr möglich, und man darf nicht mehr damit drohen.»
*Name geändert