So erlebt ein abgewiesener Asylbewerber das Rückkehrzentrum
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«Das ist nicht schlecht!»:So erlebt ein abgewiesener Asylbewerber das Rückkehrzentrum

Abgewiesener Asylbewerber Ken Robins (55) im Rückkehrzentrum Bern-Brünnen
«Drei Tage lang bemerkt niemand das Verschwinden»

Immer wieder verschwinden in der Schweiz Menschen ohne gültige Papiere. Doch eigentlich sollten sie sich nach dem negativen Asylentscheid in einem sogenannten Rückkehrzentrum aufhalten. Von dort aus abzutauchen, ist aber offenbar ein Kinderspiel.
Publiziert: 18.02.2023 um 09:36 Uhr
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Ken Robins wurde laut eigener Aussage Opfer von Gewalt und ist darum aus den USA in die Schweiz geflohen.
Foto: Luisa Ita
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Luisa ItaRedaktorin «Food»

Eine kahle Unterführung mitten in einem Industriegebiet in Bern-Brünnen: Das ist der Eingang zum Zuhause von Ken Robins (55). Er lebt in einem Rückkehrzentrum, also einer Notunterkunft für abgewiesene Asylbewerber. «Es ist ein Bunker», sagt der Amerikaner, der in ungefähr zwei Wochen abgeschoben wird. «Wir sind ungefähr 30 Männer, die hier leben.» Robins ist in die Schweiz geflohen, weil er laut eigener Aussage in seiner Heimat Opfer von Gewalt geworden sei: Man habe sogar versucht, ihn zu ermorden.

Blick besucht die Unterkunft im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Emran K.* (35). Der Kinderschänder aus Afghanistan wurde von Deutschland in die Schweiz abgeschoben und ist seitdem untergetaucht – kein Einzelfall. Denn was nach der Wegweisung passiert, kann kaum kontrolliert werden. Viele tauchen unter.

Tägliche Anwesenheitskontrolle

Tatsächlich gehen auch in Bern-Brünnen die abgewiesenen Asylbewerber ein und aus, wie es ihnen passt. Ken Robins zu Blick: «Eigentlich müssen wir uns jeden Tag kurz melden und unterschreiben, dass wir anwesend sind. Aber man kann sich bis zu drei Tage nicht melden, und so lange passiert nichts.» Lachend ergänzt er: «Man hat also quasi einen Vorsprung von drei Tagen, wenn man abhauen will.»

Was genau passiert, wenn man sich länger als drei Tage nicht meldet, weiss er nicht aus eigener Erfahrung: «Die Polizei sucht dann halt nach einem. Aber ich bin einer, der sich an Regeln hält.» Dass seine WG-Gspänli verschwinden, das komme aber schon gelegentlich vor. «In drei Tagen kommt man relativ weit.»

Keine Präsenz, kein Geld

Das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (Abev) bestätigt auf Anfrage die Aussagen von Robins im Grundsatz: Alle Bewohner müssten ihre Anwesenheit in einer täglichen Präsenzkontrolle bestätigen.

«Nur dann haben sie Anspruch auf Auszahlung des Nothilfegeldes. Wird die Präsenz nicht bestätigt, erfolgt nach drei Tagen die Meldung an den kantonalen Migrationsdienst, jeweils verbunden mit dem vorläufigen Ausschluss aus dem Rückkehrzentrum», schreibt die Behörde in ihrer Stellungnahme weiter.

Der Alltag im Rückkehrzentrum

Das Abev betont, dass es sich nicht um eine geschlossene Institution handle. Das bestätigt auch Ken Robins. Grundsätzlich herrsche dort eine friedliche Stimmung. Drogen und Alkohol seien verboten, aber: «Viele Männer rauchen heimlich sogar drinnen oder trinken trotzdem Alkohol. Manchmal riecht es nach Cannabis.»

Die Tagesstruktur könne jeder selbst bestimmen. Auch kochen müsse man selbst – 70 Franken kriege er wöchentlich für Essen, so der 55-Jährige: «Von so einem Asylsystem kann man in Amerika nur träumen.»

* Name geändert

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