Vergewaltiger João P. (32)
Basler Appellationsgericht lehnt Haftverlängerung ab

Nach der Reduzierung der Strafe für Vergewaltiger João P. (32) lehnt das Basler Appellationsgericht einen Antrag der Staatsanwaltschaft für eine Haftverlängerung bis zum Entscheid über einen Weiterzug ab.
Publiziert: 11.08.2021 um 19:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2021 um 19:42 Uhr
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João P. (32) könnte schon bald auf freien Fuss kommen.
Foto: zVg

Wegen der Reduktion des Strafmasses von 51 auf 36 Monate durch das Basler Appellationsgericht wäre Vergewaltiger João P. (32) am Mittwoch ein freier Mann. Denn die Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesetzt. Das Appellationsgericht hat nun auch die von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftverlängerung abgeschmettert. Damit sollte João P. bis zu einem Entscheid über einen allfälligen Weiterzug im Gefängnis einbehalten werden.

Das Appellationsgericht gab seinen Entscheid am Mittwochabend in einer Medienmitteilung bekannt. «Nach Verbüssung des unbedingten Teils der Strafe wäre eine Weiterführung des Vollzugs nur durch Anordnung von Sicherheitshaft möglich», begründet es die Entscheidung. Eine Sicherheitshaft sei nur gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine ernsthaft zu erwartende Verschärfung des Urteils bestehen. Dies ist gemäss Appellationsgericht im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Die bedingte Entlassung nach 18 abgesessenen Monaten verzögert sich allerdings trotzdem. Denn der Portugiese hat noch offene Bussen, die in 16 Tage Freiheitsentzug umgewandelt werden, wie das Gericht auf Anfrage von Blick erklärt.

Opfer soll Mitschuld tragen

Die Vergewaltigung spielte sich im Februar 2020 an der Elsässerstrasse in Basel ab. João P. und ein weiterer, damals 17-jähriger Portugiese begleiteten die Frau am frühen Morgen auf dem Heimweg vom Ausgang. Unmittelbar vor dem Zuhause der Frau passierte es: Die beiden Begleiter wurden übergriffig, vergingen sich im Windschutz des Hauseingangs an ihrem Opfer.

Letzten Sommer folgte dann das Verdikt für João P. Das Strafgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Das Urteil wurde vom Appellationsgericht grundsätzlich bestätigt – es reduzierte jedoch die Strafe. Ein Grund dafür sah das Gericht beim Vergewaltigungsopfer selbst. Die «Signale, die das Opfer auf Männer aussendet», würden das Vergehen relativieren, erklärte die Gerichtspräsidentin. (noo)

* Name geändert

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