Die Staatsanwaltschaft erwägt nach dem Berufungsprozess im Vergewaltigungsfall von Basel die Einreichung einer Beschwerde an das Bundesgericht. Weil João P.* (32) aber bereits diese Woche aus der Haft entlassen wird, hat sie Sicherungsmassnahmen beantragt. Dadurch könnte der Verurteilte noch länger hinter Gittern bleiben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der «bz Basel».
Kommt es zu weiteren Verhandlungen?
Das Basler Appellationsgericht hatte im Berufungsverfahren das Strafmass für den Vergewaltiger João P. deutlich abgemildert, so dass der Verurteilte bereits diese Woche aus dem Gefängnis entlassen und ausgeschafft wird. Gleichzeitig liegt aber die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor, so dass die Parteien noch keinen Entscheid über eine allfällige Beschwerde an das Bundesgericht fällen können.
Die Staatsanwaltschaft zieht nun eine Beschwerde in Erwägung, will aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Damit der Beschuldigte einer allfälligen weiteren Verhandlung beiwohnen könne, habe sie entsprechende Sicherungsmassnahmen beantragt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. (cat/SDA)
* Name geändert