Wer in die neue Überbauung Allverte in Allschwil BL zieht, erlebt eine Heiz-Überraschung. Die Mieter können ihre Wohnungen maximal auf 21 Grad heizen. Über den kuriosen Fall berichtet die «Basler Zeitung».
Die Liegenschaftsverwaltung Wincasa behauptet demnach, dass eine höhere Raumtemperatur aufgrund des angestrebten Minergie-Zertifikats von Gesetzes wegen nicht erlaubt sei. Die Heizungen in der Überbauung werden per App gesteuert. So können die Mieter nicht eigenmächtig am Thermostat drehen.
Erst bei 18,9 Grad kommt der Hauswart
«Ich hätte diese Information gern erhalten, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe und nicht erst beim Einzug», zitiert die «Basler Zeitung» einen Mieter. «Wir haben zu viert im gleichen Zimmer geschlafen, weil es für die Kinder, die teilweise noch im Säuglingsalter sind, zu kalt war», erzählt dieser über die erste Zeit in der Wohnung. Vor allem am Boden soll es viel zu kalt sein. Ausgerechnet dort, wo sich Kleinkinder häufig aufhalten. Prompt seien die beiden Kinder krank geworden.
Die «ziemlich dreiste» Heizungsregel kann der Mann nicht nachvollziehen. «Wenn ich 23 Grad in meiner Wohnung haben will, ist das mein gutes Recht. Es kann doch nicht sein, dass Mieter derart in ihrer Freiheit beschränkt werden», ärgert er sich.
Dass die Heizungsregel nicht bei allen Mietern gut ankommen würde, hat Wincasa antizipiert. Bleibt die Raumtemperatur mehr als 48 Stunden bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 18,9 Grad, sollen sich die Mieter beim Hauswart melden.
Wincasa räumt ein: Gibt kein Gesetz
Darf der Vermieter überhaupt Raumtemperaturen vorschreiben? «Mir ist kein Gesetz bekannt, das der Mieterschaft eine Maximaltemperatur in ihrer Wohnung vorschreibt», sagt Simon Roth vom Mieterinnen- und Mieterverband Baselland zur «Basler Zeitung». Auch Minergie könne als Argument nicht gelten. Der Baustandard mache keine Verhaltensvorschriften.
Wincasa verteidigt die Temperaturkontrolle. Minergie-Eco-zertifizierte Liegenschaften seien auf eine Raumtemperatur von 21 Grad in Wohnräumen ausgelegt, so der Immobilien-Dienstleister. So könne ein angenehmes Wohnklima erreicht werden. Es sei unerlässlich, sich an die Empfehlung zu halten, auch wenn es dafür keine gesetzliche Regelung gebe.
Die Mieter dürften das anders sehen. Sie überlegen, den Mietvertrag zu kündigen.
Blick berichtete im November vergangenen Jahres über einen ähnlichen Fall in einer Mietwohnung in Brugg AG, bei der die Mieterin nur knapp der Kälte entging. Tracy E.* (34) musste monatelang ohne Balkontüre leben. Erst als Blick den Fall im November publik machte, erhielt die Pflegeassistentin eine neue Balkontüre.
* Name geändert