Winter 2014. Eine Standseilbahn kommt auf einem Hügel im Wallis an. Darin befinden sich zwei Personen – eine öffnet die Tür und steigt aus, die Anlage setzt sich in Bewegung. Die andere Person, eine 68-Jährige, wird zwischen der Gondel und einem Pfeiler eingeklemmt.
Erst nach einer halben Stunde kann die Frau von ihrer Familie aus der Lage befreit werden und wird per Helikopter ins Spital in Sitten geflogen. Die Ärzte können ihr nicht mehr helfen. Sie stirbt.
Für den Unfall wurde jetzt der Seilbahn-Besitzer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, wie der «Nouvelliste» berichtet. Bei der Toten handelt es sich um die Schwägerin des Mannes. Laut der Staatsanwaltschaft hatte er das Sicherheitssystem entfernt, das verhindert hätte, dass sich die Gondel in Bewegung setzt, solange die Türe offen ist.
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Seilbahn-Besitzer leidet unter Klaustrophobie
Ausserdem legte die Staatsanwaltschaft ihm zur Last, keine Bewilligung beim Kanton eingeholt zu haben. Denn erst durch den Unfall kam raus: Der Mann hatte die Anlage illegal auf seinem Grundstück errichtet.
Der Seilbahn-Besitzer erklärte, dass er den Sicherheitsmechanismus nur ausgeschaltet habe, weil er unter Klaustrophobie leide, also der Angst, sich in geschlossenen Räumen aufzuhalten, weshalb er die Seilbahn bei offener Tür benutzen wollte. Der Tod seiner Schwägerin, zu der er eine gute Beziehung pflegte, habe ihn schwer getroffen.
Ins Gefängnis muss er für den Unfall nicht. Das Gesetz erlaubt, von einer Strafe abzusehen, wenn jemand durch die Folgen der Tat psychisch geschädigt ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann unter Depressionen leidet. Er muss allerdings die Prozesskosten von 18'000 Franken übernehmen. Inzwischen hat der Mann die Seilbahn verkauft. (tva)